Widerstand gegen das SBGG Forderungen an die bayerische Landesregierung – sie soll eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht bringen
In diesen Tagen kommt es zum ersten massiven Widerstand seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zum ersten November dieses Jahres. Über 90.000 Menschen haben innerhalb weniger Tage eine Petition unterzeichnet, in dem sie sich an die Union sowie an die bayerische Landesregierung wenden. Das Ziel: Das SBGG soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Kommt eine Normenkontrollklage?
Sowohl die Union im Bundestag wie auch der Freistaat Bayern könnten eine sogenannte Normenkontrollklage gegen das SBGG beantragen, sodass schlussendlich das Bundesverfassungsgericht darüber beraten muss, ob das Gesetz in dieser Form verfassungskonform beziehungsweise mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.
Gestartet wurde die Petition von dem konservativ-christlichen Verbund CitizenGo, innerhalb weniger Tage haben bis heute über 90.000 Menschen den Antrag unterzeichnet. In einem offenen Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder schreibt der Verein: „Dieses Gesetz behandelt das Geschlecht eines Menschen als beliebig wählbar, was nicht nur der Realität widerspricht, sondern auch die Rechtssicherheit gefährdet.“ Zuletzt machte CitizenGo mit dem angeblich „queeren Abendmahl“ bei den Olympischen Sommerspielen in Paris Schlagzeilen. Zuvor hatte sich das Bündnis auch gegen Sterbehilfe, Abtreibung oder die gleichgeschlechtliche Ehe ausgesprochen.
Offener Brief an Söder
Die Organisatoren sind sich sicher, dass das SBGG gegen mehrere Artikel im Grundgesetz verstößt, da es die Gleichstellung der Geschlechter unmöglich machen soll (Artikel 3 GG), die Religionsfreiheit bedrohe (Artikel 4), tief in die Meinungsfreiheit eingreife (Artikel 5) und Eltern einen Teil ihres Erziehungsrechts (Artikel 6) entziehe.
Gezielt wird dabei die bayerische Regierung angesprochen, zum einen, weil Bayern das einzige Bundesland ist ohne die Beteilung von SPD oder Grüne in der Regierung, zum anderen, weil die Landesregierung aus CSU und Freien Wählern in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich das SBGG ablehnt.
Klagewege gegen das SBGG
Grundsätzlich kann das SBGG auf zwei Wegen vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden. Im ersten Fall wie hier geplant kann eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage eingereicht werden – entweder direkt durch ein Bundesland oder durch mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten.
Daneben gibt es die konkrete Normenkontrollklage – dieser Klageweg bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht steht allen Menschen offen, die sich in einem konkreten Fallbeispiel von dem Gesetz in ihren Rechten verletzt sehen. Mehrere Frauenverbände sowie auch schwul-lesbische Vereine unterstützen dies und haben nach Angaben der Frankfurter Rundschau bereits Musterklagen vorbereitet. Laut Spiegel und BILD haben zwischen 15.000 und 20.000 Menschen im Zuge des SBGG seit August dieses Jahres einen Personenstandswechsel in Deutschland beantragt.