Verfahren unrechtmäßig? Petition für LGBTI*-feindlichen Pastor Olaf Latzel
Seit dem 14. Mai läuft ein Disziplinarverfahren gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel. Dieser soll Schwule und Lesben während eines Ehe-Seminars im vergangenen Oktober als „Verbrecher“ bezeichnet haben (SCHWULISSIMO berichtete). Daraufhin ermittelte der Staatsschutz wegen Volksverhetzung. Auch die Bremische Evangelische Kirche (BEK) wandte sich gegen ihn.
Jetzt forderten mehr als 19.000 Unterzeichner von der BEK, das Disziplinarverfahren einzustellen. Gründer der Petition ist der Theologie-Student Jonas Eberhardt. Am 4. Juni übergab er die Unterschriften an Johann Daniel Noltenius, der die Kirchenkanzlei leitet. Eigentlich nimmt die Kirche keinerlei Petitionen entgegen, so BEK-Pressesprecherin Sabine Hatscher. Man habe aber „die Petenten, als sie vor der Tür standen, nicht vor den Kopf stoßen“ wollen.
Eberhardt erklärte idea: Ein Disziplinarverfahren könne nur bei „Dienstvergehen, schwerwiegenden Verletzungen des Dienstrechts und strafrechtlichen Verurteilungen eingeleitet werden“. Diese lägen bei Latzel allerdings nicht vor. Man dürfe seine „unglückliche Wortwahl“ nicht ausnutzen, um Kirchenrecht auszuhöhlen und die Meinungsfreiheit zu beschneiden.