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Urteilsspruch in Konstanz
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Urteilsspruch in Konstanz Angeklagter Mörder muss dauerhaft in die Psychiatrie

ms - 21.10.2025 - 13:00 Uhr
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Am Landgericht Konstanz ist jetzt das Urteil gegen einen 50-jährigen Mann aus Jordanien gefallen: Der Angeklagte muss dauerhaft in die Psychiatrie. Er hatte nach dem Sex mit einem 36-Jährigen diesen mit 72 Messerstichen getötet, weil er befürchtete, der junge Mann könne seine Gedanken lesen

Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie

Nach Auffassung des Gerichts leidet der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie und ist deswegen nicht schuldfähig. Die Richter ordneten daher die dauerhafte Unterbringung wegen Mordes an. Die Tat ereignete sich Im Januar dieses Jahres in der Wohnung des 36-jährigen Opfers in Konstanz. Beide Männer hatten vor dem einvernehmlichen Sex Drogen konsumiert. Anschließend wollte der Jordanier seinen Sexpartner aufschneiden und ihm Organe entnehmen, um diese zu essen. Nur so werde er wieder Herr über seine eigenen Gedanken, dachte er. Schlussendlich blieb es bei der Bluttat, aus Ekel habe er davon abgelassen, zum Kannibalen zu werden, wie der 50-Jährige vor Gericht erklärte. Durch die Tat hatte er außerdem gehofft, sich von seinen homosexuellen Neigungen „befreien“ zu können. 

Eskalation einer jahrelangen Sex-Freundschaft

Nach Angaben des Angeklagten sei es im Affekt zu der Tat gekommen, einen Plan zur Tötung habe es nicht gegeben, im Gegenteil sogar, der 36-Jährige sei ein „guter Freund“ gewesen, so der Mann weiter. Offenbar kannten sich die beiden Männer bereits seit einigen Jahren und hatten auch mehrfach Sex miteinander. Zuletzt habe das Opfer ihn allerdings mehrfach abgewiesen, offenbar, weil er über die Wahnvorstellungen zumindest teilweise Bescheid wusste. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Jordanier gezielt geplant hatte, den jüngeren Mann zu töten und seine Leber zu essen. Laut Anklageschrift sei der 50-Jährige davon ausgegangen, dass die Leber als „Speichermedium“ für seine Gedanken benutzt worden sei. 

Die Richter erklärten im Rahmen des Urteilsspruchs, dass der 50-jährige Vater eines Sohnes sehr brutal gewesen sei, Mitleid für sein Opfer habe er bis zuletzt nicht empfunden. Allerdings sei der Mann auch durchwegs in seinem Wahn verhaftet geblieben, sodass die Schuldunfähigkeit eindeutig festgestellt worden sei. 

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