Urteil stärkt Schutz vor Hetze Paris: Gericht verurteilt Cybermobbing gegen Brigitte Macron
Vor einem Pariser Gericht ist ein viel beachteter Prozess um Cybermobbing gegen Frankreichs First Lady Brigitte Macron zu Ende gegangen. Zehn Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie Verschwörungsbehauptungen über die angebliche trans* Identität der Präsidentengattin über soziale Medien verbreitet und Brigitte Macron massiv angefeindet hatten.
Gericht setzt klares Zeichen gegen Hetze
Im Zentrum des Urteils stand die Verbreitung beleidigender und beleidigender Aussagen über das Geschlecht der 72-jährigen Brigitte Macron. Acht Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 41 bis 60 Jahren erhielten überwiegend sechsmonatige Haftstrafen auf Bewährung. Zusätzlich müssen alle ein Praktikum zum respektvollen Umgang im Internet absolvieren. Die Hälfte der Verurteilten darf sechs Monate lang jene Social-Media-Plattform nicht nutzen, über die sie das Cybermobbing betrieben hatten, konkret Elon Musks Plattform X. Außerdem verhängte das Gericht Geldstrafen von jeweils 600 Euro sowie eine gemeinsame Schadensersatzzahlung in Höhe von 10.000 Euro an die Präsidentengattin.
Neben dem gezielten Angriff auf das Geschlecht gab es verächtliche Kommentare über den Altersunterschied zwischen Brigitte und Emmanuel Macron und sogar Anspielungen auf Pädophilie. Die Verschwörungserzählung, Brigitte Macron sei eine trans* Frau, kursiert seit der Wahl ihres Mannes 2017 immer wieder in sozialen Netzwerken.
Internationale Dynamik und Konsequenzen
Die Hetzkampagne gewann internationale Aufmerksamkeit, als die amerikanische Podcasterin Candace Owens, die rechtsaußen publiziert, die Gerüchte aufgriff und weiterverbreitete. Owens war zwar nicht Teil des französischen Prozesses, wurde jedoch bereits in den USA von den Macrons verklagt. Fachleute sehen hinter derartigen Attacken Muster von trans* Feindlichkeit, die in den vergangenen Jahren – insbesondere unter dem Einfluss internationaler Politiker und Meinungsmacherinnen – zugenommen haben.
Der Prozess verdeutlicht, wie gravierend sich digitale Hetze auf das Leben von Betroffenen auswirken kann. Frankreich reagiert mit härteren Maßnahmen gegen Online-Mobbing – ein Zeichen, das auch international Beachtung findet. In der gesamten EU gibt es eine wachsende Debatte zur strafrechtlichen Verfolgung von Cybermobbing und gezielter Desinformation im Netz. Menschenrechtsorganisationen betonen die Verantwortung von Plattformbetreiberinnen, Hass und Hetze effektiv zu unterbinden.
Die Urteile markieren einen rechtspolitischen Kurswechsel im Umgang mit digitalen Hasskampagnen gegen prominente und nicht-prominente Menschen. Sie setzen ein Zeichen für Respekt und Inklusion – weit über Frankreich hinaus. Doch bleibt offen, ob Initiativen gegen Hetze im Netz nachhaltig wirken und wie Gesellschaften den Balanceakt zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz weiterhin meistern wollen.