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Urteil nach Hasstriaden

Urteil nach Hasstriaden Haftstrafen für Cybermobbing nach Olympia in Paris

ms - 28.11.2025 - 09:00 Uhr
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Hunderttausende Christen und Konservative hatten im letzten Jahr nach der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris 2024 gegen ein bestimmten Showteil gehetzt, der nach ihrem Empfinden den christlichen Glauben mit einem „queeren Abendmahl“ lächerlich machte. Tatsächlich sollte die Szene nur ein Gelage des griechischen Gottes Dionysos darstellen. Trotzdem attackierten viele Menschen weiterhin die Verantwortlichen sowie allen voran eine der Darstellerinnen, die lesbische DJane und Aktivistin Barbara Butch – diese wehrte sich gegen das massive Cybermobbing und gewann jetzt vor Gericht. 

Bewusste Eskalation 

Das umstrittene Element der Zeremonie wurde von Dragqueens, einem trans* Model und einem fast nackten Sänger dargestellt – selbst der Vatikan meldete sich deswegen 2024 zu Wort. In einer offiziellen Erklärung bedauerte dann auch die französische Bischofskonferenz im Sommer letzten Jahres die „Verhöhnung des Christentums“, die durch die Zeremonie erfolgt sei. Trotz der Entschuldigung der Organisatoren, die versicherten, das Fest sei als heidnische Feier geplant gewesen und keinesfalls zur Beleidigung gedacht, blieb weitere Kritik und digitaler Hass nicht aus. Auch rechtsextreme Gruppen schlossen sich der Verurteilung der Veranstaltung an.

Cybermobbing gegen Butch

Besonders schwerwiegend waren dabei das Cybermobbing gegen die französische DJane und LGBTIQ+-Aktivistin Butch, die über mehrere Wochen lang nach ihrem Auftritt bei der Eröffnungsfeier mit massiven Anfeindungen und Drohungen von Mord über Folter bis hin zu Vergewaltigungen konfrontiert wurde. Die Angriffe fanden hauptsächlich in den sozialen Medien statt und führten dazu, dass Butch psychischen und emotionalen Schaden erlitt. 

Die Künstlerin klagte dagegen, ihre Anwältin Audrey Msellati erklärte dazu im letzten Jahr: „Sie ertragen es nicht, dass sie als lesbische, jüdische und dicke Frau Frankreich repräsentierte.“ Dabei betonte sie einmal mehr, wie extrem die „zahlreichen antisemitischen, homophoben, sexistischen und fettfeindlichen Beleidigungen“ gewesen waren. Butch selbst schrieb dazu auf Instagram: „Am Anfang habe ich beschlossen, mich nicht zu äußern, um die Hasser zu beruhigen, aber die Nachrichten, die ich erhielt, wurden immer extremer. Und das nur, weil ich die Chance hatte, die Vielfalt meines Landes durch Kunst und Musik zu repräsentieren, zusammen mit anderen Künstlern und Interpreten, die ich bewundere.“ Im Prozess dann sagte Butch, sie habe in dieser Zeit „nur sich selbst begraben und in diesem Moment verschwinden wollen".

Urteilsspruch gegen Hater 

Jetzt wurde in Frankreich ein Gerichtsurteil gefällt: Vier Männer wurden für ihr massives Cybermobbing gegen Butch verurteilt. Die Männer, die wegen Online-Belästigung und Gewaltandrohungen angeklagt waren, erhielten Haftstrafen, die von vier Monaten auf Bewährung bis zu zehn Monaten Gefängnis reichten. Ein weiterer Angeklagter wurde jedoch freigesprochen. Die bei der Anhörung anwesenden Angeklagten, darunter ein Student, ein Vater und ein Betreuer, gaben zu, Nachrichten gesendet zu haben, bestritten jedoch bis zuletzt, dass sie damit Butch gedroht oder die Künstlerin belästigt haben. Einige sagten aus, sie seien beleidigt worden von dem, was sie als „Parodie der Religion“ ansahen. Laut der Zeitung „Le Monde“ ist das Urteil ein Zeichen für den entschlossenen Kampf gegen Online-Hass und digitale Belästigung. Butch indes wurde bereits in diesem Jahr für ihren Mut mit dem renommierten Tolerantia Award ausgezeichnet. 

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