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Streit um Pronomen
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Streit um Pronomen Klage gegen US-Schule wegen Inklusion von queerem Kind

ms - 15.07.2026 - 10:30 Uhr
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Ein religiöses Elternpaar hat jetzt Klage gegen den Schulbezirk Anne Arundel County Public Schools im US-Bundesstaat Maryland eingereicht und damit landesweite Debatten in den USA ausgelöst. Anlass ist der Umstand, dass Lehrkräfte ihrem Kind in der Schule auf dessen Wunsch hin einen männlichen Namen und männliche Pronomen zugestanden hatten, ohne die Eltern darüber zu informieren.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Elternpaar aus Maryland klagt gegen einen Schulbezirk wegen des Umgangs mit der Geschlechtsidentität ihres Kindes.
  • Lehrkräfte hatten den Wunsch des Kindes respektiert, einen männlichen Namen und männliche Pronomen zu verwenden.
  • Die Eltern sehen darin einen Verstoß gegen ihre verfassungsmäßigen Rechte und ihre religiösen Überzeugungen.
  • Der Schulbezirk verweist auf seine Richtlinien zum Schutz trans* und nicht-binärer Schülerinnen und Schüler.
  • Der Fall reiht sich in die landesweite Debatte über Informationspflichten von Schulen gegenüber Eltern ein.

Streit um Pronomen-Wahl

Mit der jetzt vor einem Bundesgericht eingereichten Klage wollen die Eltern erreichen, dass das Schulpersonal künftig wieder ausschließlich den Geburtsnamen ihres Kindes sowie die Pronomen verwendet, die dem bei der Geburt dokumentierten Geschlecht entsprechen. In den Gerichtsunterlagen werden die Kläger lediglich als John und Jane Doe bezeichnet. Vertreten werden sie von der konservativen Rechtsorganisation America First Legal, die in den vergangenen Jahren mehrfach gegen den rechtlichen Schutz von LGBTIQ+-Menschen vor US-Gerichten vorgegangen ist.

Nach Angaben der Eltern erfuhren sie erst am 10. Dezember letzten Jahres von der Namensänderung ihres Kindes im Schulalltag. Eine Lehrkraft hatte versehentlich eine E-Mail mit dem männlichen Namen des Kindes an die Eltern verschickt und anschließend versucht, die Nachricht zurückzurufen. Daraufhin forderten die Eltern von der Schulverwaltung, wieder den gesetzlichen Namen ihres Kindes zu verwenden. Die Schule lehnte dies unter Verweis auf ihre Richtlinien ab. Nach den Vorgaben der Anne Arundel County Public Schools haben Schülerinnen und Schüler „das Recht, mit einem Namen und Pronomen angesprochen zu werden, die der Geschlechtsidentität der Schülerin oder des Schülers entsprechen.“

Verstoß gegen religiöse Überzeugungen?

Die Eltern argumentieren dagegen, diese Regelung verletze ihre verfassungsmäßigen Rechte und widerspreche ihren religiösen Überzeugungen. Nach ihrem Glauben „erschafft Gott jeden Menschen als männlich oder weiblich“, zudem könne das biologische Geschlecht nicht verändert werden. Mit ihrer Klage wollen sie nicht nur erreichen, dass ihr Kind wieder mit seinem ursprünglichen Namen und den entsprechenden Pronomen angesprochen wird. Sie fordern außerdem, dass das Gericht die Richtlinien des Schulbezirks zum Schutz transgeschlechtlicher und geschlechtlich vielfältiger Schülerinnen und Schüler insgesamt für rechtswidrig erklärt.

Der Rechtsstreit steht im Zusammenhang mit einer bundesweiten Debatte über den Umgang von Schulen mit trans* und nicht-binären Schülerinnen und Schülern. Während inzwischen mehrere US-Bundesstaaten Schulen gesetzlich verpflichten, Eltern zu informieren, wenn Kinder einen anderen Namen oder andere Pronomen verwenden möchten, erlauben andere Bundesstaaten den Lehrkräften, die Geschlechtsidentität ihrer Schülerinnen und Schüler zu respektieren, ohne die Eltern automatisch einzubeziehen. Als Begründung wird unter anderem angeführt, dass manche Jugendliche Ablehnung, Missbrauch oder sogar Obdachlosigkeit befürchten müssten, wenn sie gegen ihren Willen gegenüber ihren Familien geoutet würden. Nach Angaben des Movement Advancement Project schreiben derzeit 15 US-Bundesstaaten vor, dass Schulen trans* und nicht-binäre Schülerinnen und Schüler gegenüber ihren Eltern offenlegen müssen.

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