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Urteil im Terrorverfahren Wiener Richter gewährt Angeklagten zweite Chance

Von ms - 15.07.2026 - 08:30 Uhr
Urteil im Wiener Terrorverfahren
Foto: iStock / Zerbor
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Im Verfahren gegen zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren hat das Landesgericht St. Pölten Schuldsprüche wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation gefällt. Der jüngere Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von sechs Monaten verurteilt, sein älterer Bruder erhielt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung unmittelbar nach der Entscheidung Erklärungen abgaben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Zwei Brüder wurden wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation schuldig gesprochen.
  • Das Gericht verhängte Bewährungsstrafen von sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr.
  • Einen Zusammenhang mit einem geplanten Anschlag auf die Vienna Pride sah das Gericht nicht als erwiesen an.
  • Auch eine Mitgliedschaft beim „Islamischen Staat – Provinz Khorasan“ (ISPK) konnte nicht nachgewiesen werden.
  • Nach Überzeugung des Gerichts betrieben die Angeklagten jedoch Propaganda für den „Islamischen Staat“ (IS).
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Freispruch bezüglich Anschlagspläne 

Von den Vorwürfen, in konkrete Anschlagspläne gegen die Vienna Pride verwickelt gewesen zu sein, sprach das Gericht die beiden Brüder jedoch frei. In der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter, es habe „keinen Nachweis“ gegeben, dass das Duo etwas mit einem Anschlag auf die Pride zu tun gehabt habe. Ausländische Behörden hätten hierzu keine entsprechenden Beweisergebnisse übermittelt. Ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte nach Auffassung des Gerichts eine Mitgliedschaft in der Terrorgruppe „Islamischer Staat – Provinz Khorasan“ (ISPK), weshalb die Angeklagten auch in diesem Anklagepunkt freigesprochen wurden.

Als erwiesen wertete das Gericht hingegen, dass beide Brüder Propaganda für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) betrieben hatten. „Wir haben nicht den geringsten Zweifel, dass sie zum damaligen Zeitpunkt abgedriftet sind“ und Sympathien für den IS gehegt hätten, sagte der Richter. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht nach eigenen Angaben, dass die beiden Angeklagten seit rund drei Jahren strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten seien. Deshalb habe man ihnen bewusst eine „zweite Chance“ geben wollen.

Prozess wurde unterbrochen

Das Verfahren hatte sich über einen längeren Zeitraum hingezogen. Bereits im vergangenen Jahr war die Verhandlung unterbrochen worden, damit ein IT-Gutachten eingeholt werden konnte. Ein damals 16-jähriger Mitangeklagter war bereits zuvor rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von sechs Monaten verurteilt worden. Auch ihm waren die Delikte der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zur Last gelegt worden.

Die Hauptverhandlung gegen die beiden Brüder fand nach den Eröffnungsvorträgen vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Schlussplädoyers waren für Medien und Zuhörer nicht zugänglich. Die Verteidigung hatte den Ausschluss damit begründet, dass die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche gewesen seien und ihre Privatsphäre geschützt werden müsse.

Chats standen im Mittelpunkt der Ermittlungen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft St. Pölten war ein möglicher Anschlag auf die Pride-Veranstaltung 2023 nicht Gegenstand der Anklage. „Das wird ihnen auch nicht zur Last gelegt, das ist nicht der Anklagegegenstand“, betonte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag. Im Zentrum der Ermittlungen standen vielmehr Chats in einer Telegram-Gruppe, in der radikalisierte Personen über mögliche Anschläge diskutiert haben sollen. Dass die beiden Angeklagten selbst konkrete Anschlagspläne verfolgt hätten, ließ sich im Verfahren letztlich nicht zweifelsfrei nachweisen.

Öffentlich bekannt geworden war der Fall erst am Tag nach der Regenbogenparade im Juni 2023. Damals informierte die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Rahmen einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz über vereitelte Anschlagspläne sowie durchgeführte Hausdurchsuchungen. Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch einen Hinweis eines ausländischen Partnerdienstes, der die Behörden auf Inhalte der Telegram-Kommunikation aufmerksam gemacht hatte.

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