Streit um Aufnahmeprogramm Forderung an das Innenministerium, gefährdete Afghanen wie LGBTIQ+-Menschen weiterhin aufzunehmen
Im Februar dieses Jahres hat der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen führende Personen der Taliban aufgrund der „brutalen Unterdrückung von LGBTIQ+-Personen“ erlassen, nun fordert die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Konsequenzen von der Bundesregierung.
Kritik an Dobrindts Vorgehensweise
Nachdem das Aufnahmeprogramm für Afghanistan zum Stillstand gekommen ist und gleichzeitig die Lage für schwule, lesbische und queere Personen vor Ort immer lebensgefährlicher wird, dürfe die schwarz-rote Regierung jetzt niemanden mehr in das Land abschieben, erst recht nicht besonders gefährdete Afghanen, fordert Amnesty. Die Organisation betont dabei die Wichtigkeit von Visa für jene Personengruppe.
Theresa Bergmann, Asien-Expertin des Menschenrechtsvereins, erklärte dazu, dass die Haftbefehle ein erster Schritt seien, um die Taliban für ihre Grausamkeiten zur Rechenschaft zu ziehen. „Das Urteil zeigt, wie dramatisch die Menschenrechtsverletzungen der Taliban in Afghanistan nach dem Völkerrecht einzuordnen sind. Jede Abschiebung nach Afghanistan ist aktuell klar völkerrechtswidrig. Gleichzeitig haben wir mit Alexander Dobrindt einen Innenminister, der ohne Scham und Scheu mit den Taliban verhandeln und nach Afghanistan abschieben will – damit schickt er Menschen im schlimmsten Fall in den Tod.“
Höllische Erfahrungen in Afghanistan
Der Menschenrechtsaktivist Ali Tawakoli, Gründer der Rainbow Afghanistan Organisation, hatte dazu gegenüber SCHWULISSIMO erklärt: Die Situation der LGBTIQ+-Gemeinschaft in Afghanistan hat sich in den letzten drei Jahren unter der Herrschaft der Taliban nicht nur verschlechtert, sondern sich zu einer beispiellosen humanitären Krise entwickelt (…) LGBTIQ+-Personen werden nicht nur ihrer grundlegenden Menschenrechte beraubt, sondern sind auch der extremsten Formen von Gewalt und Repression ausgesetzt sind. Diese Situation ist so erschreckend und grausam, dass viele dieser Menschen keine andere Wahl haben, als zu fliehen oder den Tod zu akzeptieren. Die LGBTIQ+-Gemeinschaft hat höllische Erfahrung durchlebt, die brutale Hinrichtungen im öffentlichen Raum, Steinigungen und körperliche sowie seelische Folter umfasst.“
Bundesinnenministerium prüft Aufnahmezusagen
Zu Beginn dieser Woche hatte das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilantrag zugunsten einer afghanischen Wissenschaftlerin entschieden, die aktuell mit ihrer Familie in Pakistan auf die Einreise nach Deutschland wartet. Die Bundesrepublik sei dazu verpflichtet, diese ehemaligen Aufnahmezusagen weiterhin einzuhalten, so der Richterspruch. Rechtsgültig ist die Einzelfall-Entscheidung allerdings noch nicht, gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Auch ein Gutachten von Pro Asyl kam in diesen Tagen zu dem Schluss, dass Deutschland sich strafbar mache, wenn die Regierung diese Aufnahmezusagen nicht einlöse. Das Innenministerium erklärte indes, man wolle die Rechtslage eingehend prüfen – gegebenenfalls wird der juristische Streit darüber bei höheren Instanzen fortgesetzt werden.