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Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten

Sichere Herkunftsstaaten Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt klar: Sicher ist ein Land nur, wenn es für alle Bürger sicher ist, auch LGBTIQ+-Menschen

ms - 01.08.2025 - 11:00 Uhr
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute Vormittag die Hürden für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten erhöht – das Thema sorgt seit Wochen insbesondere in Deutschland für Streit, queere Verbände sprachen sich mehrfach explizit gegen die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aus, Länder wie die Maghrebstaaten als sicher zu definieren

Gesetzentwurf von Dobrindt 

Dafür hat Dobrindt bereits vor der politischen Sommerpause in Berlin noch im Juni einen ersten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Einstufung der Staaten vereinfachen soll – nach Plänen des Bundesinnenministers soll dieser Beschluss künftig ohne bisherige Zustimmung des Bundesrates möglich sein. Bisher scheiterten Pläne zur Einstufung diverser Staaten als sicher an den Stimmen von SPD und Grünen im Bundesrat. In einem ersten Schritt plant die Bundesregierung, Marokko, Algerien und Tunesien auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu setzen – das würde auch Asylverfahren stark verkürzen, obgleich Einzelfallentscheidungen weiter möglich sind, auch für queere Personen. 

LSVD+ kritisiert Einstufungsverfahren

Der LSVD+ hatte betont, dass jene Staaten keineswegs sicher seien, insbesondere nicht für queere Menschen: „In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* Personen mehrjährige Haftstrafen und teilweise auch Folter. Die gesamtgesellschaftliche Ächtung von und Gewalt gegen queere Menschen ist massiv. Bisher scheiterte die Einstufung der drei Staaten am Widerstand des Bundesrates, und dies aus guten Gründen. Das Bundesverfassungsgericht hat vollkommen zurecht geurteilt, dass nur solche Staaten als ´sicher´ eingestuft werden können, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Dass die Bundesregierung diese letztlich im Grundgesetz verankerten Maßgaben nun einfach umgehen will, kritisieren wir scharf“, so Alva Träbert aus dem Bundesvorstand. 

EuGH stärkt Forderung queerer Vereine 

Zu einer ähnlichen Einschätzung ist jetzt der EuGH gekommen und hat festgehalten, dass EU-Mitgliedstaaten nur dann Länder als sicher einstufen dürfen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist – das schließt LGBTIQ+-Menschen mit ein. Ausgangspunkt in dem Verfahren vor dem EuGH in Luxemburg war das sogenannte „Albanien-Modell“ in Italien, grundsätzlich hat das Urteil aber auch Wirkung auf alle anderen EU-Staaten, einschließlich Deutschland. 

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