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Änderung des Grundgesetzes bis 2021
Rubrik

Sexuelle und geschlechtliche Identität Änderung des Grundgesetzes bis 2021

km - 09.06.2020 - 12:05 Uhr

Artikel drei im Grundgesetzt besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Im Absatz drei wird unter anderem auf Abstammung, Religion, Rasse, politische Anschauungen, und Geschlecht eingegangen. Keiner sollte aufgrund dieser genannten Begriffe benachteiligt werden. Doch wird kein Wort über sexuelle und geschlechtliche Identifikation verloren.

Für mehr Akzeptanz und Vielfalt muss es also angepasst werden. Das Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt versteht sich als ein Zusammenschluss von Organisationen, die sich für die Emanzipation unterschiedlicher Lebensweisen sowie für die Akzeptanz und Vielfalt der sexuellen, romantischen Orientierungen, geschlechtlichen Identitäten, körperlichen Variationen und Selbstbestimmung einsetzen.
Sie fordern eine Ergänzung des Grundgesetzes: „Erst durch einen gesellschaftlichen Diskurs kann sich die derzeitige rechtliche Situation verändern.” erklärt Josefine Liebing, Pressesprecherin des Bündnisses. “Das Grundgesetz möchte seit dem Inkrafttreten alle Menschen schützen. Ursprünglich wurde es geschaffen, um die Gruppen von Menschen, die in die Konzentrationslager kamen, zu schützen. Doch bis heute sind noch immer nicht die Grundrechte aller Menschen durch die Verfassung gewahrt: die Gruppe der Homo-, Bi-, Inter*-, Trans*- und Asexuellen. Das Grundgesetz wird zwar nicht alles lösen können, aber es macht Diskriminierung sichtbar. Aktuelle Fälle von Diskriminierung queerer Menschen zeigen wie wichtig eine rechtliche Grundlage in Artikel 3, Absatz 3 ist.”

“Warum wird am Blutspendeverbot trotz ausgehender Blutreserven selbst in der heutigen Zeit noch festgehalten? Und was ist mit der Benachteiligung von Regenbogenfamilien? Seit Jahrzehnten werden mit CSD-Demonstrationen und Aktionen zum IDAHOBITA* queere Rechte in den Fokus der Gesellschaft gerückt. Dennoch erfahren sie immer wieder Diskriminierung. Sie müssen sich für ihre sexuelle oder geschlechtliche Identität rechtfertigen und bekommen Hürden in den Weg gelegt, die heterosexuelle Menschen nicht durchleben. Das wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz unserer Verfassung nicht gerecht. Queere Rechte sind Menschenrechte!“, so Christian Gaa der AG Orga des Bündnisses.

Dem schließt sich Josefine Liebing an: „Was fehlt ist eine rechtliche Grundlage im Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, die jegliche gesetzliche Diskriminierung verhindert. Das sollte schnellstmöglich geändert werden. Bestenfalls noch vor der Bundestagswahl 2021. Wer weiß, was dann kommt...“

Erst am 17. Mai am IDAHOBITA hatte das Büdnis mit einer Sprühkreide-Kunst-Aktion ein Zeichen gesetzt.

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