Schweiz plant Verbot Kantone gehen voran, Schutz soll einheitlich werden
Die Schweiz ist einem landesweiten Verbot sogenannter Konversionstherapien einen Schritt näher gekommen. Die Bundesregierung unterstützt nach eigenen Angaben eine nationale gesetzliche Regelung, mit der die Praxis verboten werden soll. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) berichtete, die Regierung habe ihre Position nun in einem veröffentlichten Bericht dargelegt.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Schweizer Bundesregierung unterstützt eine nationale Gesetzgebung gegen sogenannte Konversionstherapien.
- Bisher haben die Kantone Neuenburg, Wallis und Waadt und mehrere Städte die umstrittene Praxis verboten.
- Ein landesweites Gesetz soll einen einheitlichen rechtlichen Schutz schaffen.
- Die UN sowie medizinische Fachorganisationen bewerten die "Therapien" als unwirksam und schädlich.
- Auch in mehreren europäischen Staaten gelten bereits Verbote oder Einschränkungen.
Bisher unterschiedliche Regeln
In der Schweiz gibt es bislang keinen landesweit einheitlichen Schutz. Neuenburg war 2023 der erste Kanton, der Konversionstherapien gesetzlich verbot. Später folgten Wallis und Waadt. In weiteren Kantonen, darunter Bern und Genf, haben sich Parlamente ebenfalls mit möglichen Verboten beschäftigt. Ein nationales Gesetz würde die unterschiedlichen Regelungen vereinheitlichen. Bislang hängt der rechtliche Schutz damit teilweise davon ab, in welchem Kanton eine betroffene Person lebt. Das Neuenburger Gesetz von 2023 gilt als Präzedenzfall für die späteren Verbote in anderen Kantonen. Mit einer bundesweiten Regelung könnte nun ein einheitlicher Standard für die gesamte Schweiz entstehen. Zuletzt haben sich erst im Mai die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) der Katholiken als auch die Evangelisch-reformierte Kirche im Land für ein landesweites Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen.
Auch Europa setzt auf Verbote
Der Vorstoß steht zudem im Zusammenhang mit einer zunehmenden europäischen Bewegung gegen Konversionstherapien. Die Europäische Kommission erklärte zunächst Anfang 2026, alle EU-Mitgliedstaaten sollten die Praxis verbieten, konnten sich dann allerdings im Mai dieses Jahres zu keiner einheitlichen Regelung durchringen. Deutschland hat bereits 2020 ein Gesetz verabschiedet, das Konversionstherapien bei Minderjährigen sowie bei Erwachsenen verbietet, die einer solchen Behandlung nicht zugestimmt haben. Noch weiter gehen mehrere europäische Länder. Belgien, Zypern, Frankreich, Malta, Norwegen, Portugal und Spanien haben Konversionstherapien vollständig verboten. Griechenland untersagte die Praxis 2022 bei Minderjährigen. Auch in den Niederlanden ist ein Verbot auf dem Weg. Der niederländische Senat stimmte im Juni einem entsprechenden Gesetzentwurf zu.
Konversionstherapien sind Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken – etwa durch psychologische, religiöse oder teils auch körperlich gewaltsame Methoden wie beispielsweise Elektroschocks. Die Vereinten Nationen bewerten solche Praktiken als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Folter. Auch international werden Konversionstherapien von großen medizinischen und psychologischen Fachorganisationen als unwirksam und schädlich bewertet.