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Schweizer Bischöfe gegen Konversionsmaßnahmen

Klares Nein in der Schweiz Katholische und reformierte Kirche lehnen "Homo-Heilungen" ab

ms - 28.05.2026 - 09:00 Uhr
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Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) der Katholiken als auch die Evangelisch-reformierte Kirche im Land haben sich jetzt mit deutlichen Worten für ein landesweites Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen. In einer aktuellen Mitteilung bekräftigten die Kirchen ihre Unterstützung eines Gesetzesvorschlages, der derzeit im Parlament beraten wird und eine schweizweit einheitliche Regelung vorsieht.

Das Wichtigste im Überblick

  • Schweizer Bischofskonferenz der Katholiken unterstützt Verbot von Konversionsmaßnahmen
  • Parlament berät derzeit über nationale Regelung
  • Kirche bezeichnet Praktiken als schädlich und menschenunwürdig
  • Evangelische Kirche warnt vor spirituellem Missbrauch
  • Betroffene sollen besseren Zugang zu Hilfeangeboten erhalten

SBK betont Schutz vulnerabler Personen

Die Bischöfe stellen klar, dass sie sämtliche Praktiken ablehnen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Solche Maßnahmen seien mit erheblichen Risiken verbunden und könnten Betroffenen schweren Schaden zufügen. Nach Auffassung der SBK müsse insbesondere der Schutz von Minderjährigen und anderen vulnerablen Personen im Mittelpunkt stehen. Deshalb solle nicht nur die Durchführung entsprechender Maßnahmen untersagt werden. Auch das Bewerben, Vermitteln oder Anbieten solcher Praktiken müsse verboten und sanktioniert werden.

Die Bischofskonferenz nennt zugleich mehrere Punkte, die aus ihrer Sicht bei der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung berücksichtigt werden sollten. Dazu gehöre zunächst eine eindeutige Definition dessen, was als Konversionsmaßnahme einzustufen sei. Entscheidend sei, dass Maßnahmen erfasst werden, deren Ziel die Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität sei. Zudem fordert die SBK eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten wie seelsorgerischer Begleitung, psychotherapeutischer Behandlung oder Beratungsleistungen. Diese müssten weiterhin zulässig bleiben, sofern sie ergebnisoffen und fachgerecht durchgeführt würden.

Darüber hinaus sprechen sich die Bischöfe für bessere Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene aus. Menschen, die Erfahrungen mit solchen Praktiken gemacht haben, sollten nach Ansicht der Konferenz unkomplizierten Zugang zu Beratungsangeboten, Hilfestellen und Beschwerdewegen erhalten. Auch mit Blick auf die kirchliche Seelsorge formuliert die SBK klare Anforderungen. Religiöse Begleitung dürfe niemals mit Druck oder Beschämung verbunden sein. Im kirchlichen Umfeld könnten Konversionstherapien zudem Formen spirituellen Missbrauchs darstellen, die mit katholischer Seelsorge nicht vereinbar seien. Die Legitimität kirchlicher Begleitung sei nur gegeben, wenn die persönliche Integrität geachtet werde, keine unangemessene Einflussnahme erfolge und die Freiheit sowie die Würde der betroffenen Personen gewahrt blieben. Weiter betont die Bischofskonferenz, dass alle Menschen Anspruch auf Respekt, Vertraulichkeit und persönliche Freiheit hätten, wenn sie sich mit Fragen zur eigenen Identität oder Lebensgestaltung an Seelsorgende, Beratungsstellen oder therapeutische Angebote wenden.

„Homo-Heilung“ mit Seelsorge unvereinbar

Auch die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz sprach sich gegen entsprechende Praktiken aus. Der Rat der Kirche erklärte, jede Form von Einflussnahme mit dem Ziel, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern oder als Mangel darzustellen, widerspreche evangelischer Seelsorge. Wörtlich heißt es: „Jede Praxis, die darauf zielt, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern, zu unterdrücken oder als Defizit zu behandeln, ist mit evangelisch-reformierter Seelsorge unvereinbar.“ Weiter erklärte die Kirche, in der Seelsorge seien „alle Formen spirituellen Missbrauchs, suggestiver Einflussnahme, Beschämung, Manipulation und Grenzverletzung“ verboten. Nach Darstellung der evangelischen Kirche müsse Seelsorge Menschen in ihrer persönlichen Freiheit stärken. Ziel sei ein Leben, „das nicht von Angst regiert wird“. 

Konversionstherapien in der Schweiz 

In der Schweiz wird bereits seit mehreren Jahren über ein landesweites Verbot von Konversionstherapien diskutiert. Eine nationale Regelung kam bislang jedoch bis heute nicht zustande, da entsprechende Vorstöße wiederholt verschoben wurden. Wegen der stockenden Beratungen haben inzwischen einzelne Kantone begonnen, eigene Verbote auf den Weg zu bringen.

Die beiden großen Schweizer Kirchen gehen mit ihren klaren Statements dabei durchaus auf Konfrontationskurs zu Kirchenvertretern anderer Länder, in denen viele noch an den „Homo-Heilungen“ festhalten wollen. Wissenschaftlich indes ist seit Jahren klar, dass die unseriösen Maßnahmen schwerwiegende und teils lebenslange Folgen bei den Betroffenen haben können, darunter bleibende Angststörungen, Depressionen sowie Suizidgedanken. Die Vereinten Nationen verurteilten Konversionstherapien als Folter. In Deutschland sind solche Maßnahmen seit 2020 bei Minderjährigen verboten, steht Erwachsenen aber unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin offen. 

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