Nein zu Konversionstherapien Immer mehr Schweizer Regionen verbieten die „Homo-Heilungen“
Seit Jahren kämpft die queere Community in der Schweiz für ein Verbot von Konversionstherapien, der Druck auf den Bund wächst dabei immer mehr. Nun hat der nächste Kanton ein lokales Gesetz verabschiedet: Auch in Zürich sind die sogenannten „Homo-Heilungen“ jetzt untersagt.
Entscheidung zeitnah nötig
Wer solche schädlichen Praktiken weiterhin anwendet oder bewirbt, muss mit Geldstrafen rechnen. Das Verbot wurde vom Zürcher Regierungsrat beschlossen und setzt einen bereits vor zwei Jahren vom Kantonsrat verabschiedeten Vorstoß jetzt in die Tat um. Damals war die Frage aufgeworfen worden, ob ein solches Verbot auf kantonaler Ebene überhaupt notwendig sei, da auch auf nationaler Ebene bereits Bestrebungen für ein ähnliches Gesetz im Gange waren. Kritiker wiesen darauf hin, dass der Bund möglicherweise bald handeln würde, während Befürworter betonten, dass der Schutz der betroffenen Personen vor den psychischen und physischen Schäden dieser Praktiken dringend notwendig sei.
Verbote in immer mehr Kantonen
Bereits im Frühling hatte der Kanton Schaffhausen mit breiter Mehrheit (39 zu 14 Stimmen) eine ähnliche Initiative verabschiedet, die ein Verbot von Konversionstherapien forderte. Die Entscheidung stieß auf breite Zustimmung bei den LGBTIQ+-Dachverbänden wie Pink Cross, der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und dem Transgender Network Switzerland (TGNS). Unisono erklärten die Organisationen, dass der Druck auf den Bundesrat nun wachse, endlich eine nationale Lösung zu finden.
Neben Zürich haben bereits die Kantone Neuenburg, Waadt und Wallis ähnliche Verbote eingeführt. In mehreren weiteren Kantonen, darunter Genf, St. Gallen, Aargau, Bern, Fribourg, Jura und Schaffhausen, laufen derzeit Gesetzgebungsprozesse. Die zunehmende politische Unterstützung für das Verbot zeigt, dass ein wachsendes Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen dieser Praktiken besteht.
Blick auf die Landespolitik
Salome Trafelet, Co-Geschäftsleiterin der LOS, kommentierte den Schritt als „starkes Zeichen“ und forderte ein landesweites, einheitliches Verbot: „Diese Praktiken sind nichts anderes als psychische Gewalt. Es ist wichtig, dass nun auch der Bund handelt.“ Im August 2023 hatte die Schweizer Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ein klares Votum gegen Konversionstherapien abgegeben und Möglichkeiten untersucht, wie ein solches Verbot auf Bundesebene durchgesetzt werden könnte. Ein finales Gesetz indes gibt es bis heute nicht.
Menschenrechtsexperten fordern schon seit Jahren ein Verbot dieser Praktiken. Der UN-Experte Victor Madrigal-Borloz verglich Konversionstherapien mit Foltermethoden, die erhebliche psychische und körperliche Schäden bei den Betroffenen hinterlassen. Während in der Schweiz auf kantonaler Ebene somit weitere Fortschritte gemacht werden, bleibt abzuwarten, wann der Bund endlich eine umfassende, nationale Lösung präsentiert.