Schutz vor Diskriminierung Bündnis fordert schärferes Diskriminierungsrecht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Menschen in Deutschland vor Diskriminierung schützen. Nach Ansicht des Bündnisses „AGG Reform – Jetzt!“ bestehen jedoch weiterhin erhebliche rechtliche Hürden für Betroffene. Die Organisation fordert deshalb eine umfassende Reform des Gesetzes und kritisiert den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung als unzureichend.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird am 18. August 20 Jahre alt.
- Ein Bündnis kritisiert den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Gesetzes als zu wenig weitreichend.
- Gefordert werden unter anderem längere Fristen, Verbandsklagen und ein besserer Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen.
- Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll nach den Vorstellungen des Bündnisses unabhängiger werden und mehr Befugnisse erhalten.
- Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Reformvorschlag vorgelegt.
- Das Gesetz wird derzeit im Parlament diskutiert.
Umfassende Reform des AGG
Diskriminierung betrifft nach Angaben des Bündnisses Millionen Menschen in Deutschland. 2025 berichteten demnach mehr als 13 Prozent der Menschen in Deutschland davon, Diskriminierung erfahren zu haben – etwa am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, in Schulen, beim Arztbesuch, im Amt oder beim Einkauf im Supermarkt. Betroffen sein können Menschen demnach unter anderem wegen ihrer Herkunft, Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität.
Fast 20 Jahre nach Inkrafttreten des AGG seien die Hürden für Betroffene weiterhin hoch, argumentiert das Bündnis. Klagen seien durch kurze Fristen und schwierige Beweisführung erschwert. Hinzu kämen eine geringe Erfolgschance und die Angst vor möglichen Konsequenzen. Viele Betroffene verzichteten deshalb auf rechtliche Schritte.
Kritik am Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einen Entwurf zur Reform des AGG vorgelegt. Dieser wird derzeit im Parlament diskutiert.
Nach Ansicht des Bündnisses bleibt der Entwurf jedoch hinter den Forderungen zurück, die Betroffene, Fachverbände und juristische Experten seit Jahren erhoben hätten. Das AGG wird am 18. August dieses Jahres 20 Jahre alt. Der aktuelle Entwurf verpasse nach Auffassung des Bündnisses die Chance auf einen grundlegenden Wandel. 20 Jahre Erfahrungen und Expertise seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, heißt es. Statt einer echten Verbesserung drohe eine kosmetische Reform, die strukturelle Probleme unangetastet lasse und bestehende Machtverhältnisse schütze, statt Betroffene struktureller Diskriminierung zu stärken. Zudem bleibe der Entwurf aus Sicht des Bündnisses hinter europäischen und internationalen Standards zurück.
Fristen und Verbandsklagen
Ein zentraler Kritikpunkt sind die bisherigen Fristen. Das Bündnis fordert eine deutliche Verlängerung. In seiner Stellungnahme heißt es: „Betroffene brauchen Zeit, um Diskriminierung zu erkennen, Beratung zu finden und rechtliche Schritte einzuleiten. Die bisherigen Fristen sind dafür viel zu kurz und müssen deutlich verlängert werden!“
Darüber hinaus verlangt das Bündnis, dass Antidiskriminierungsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen die Möglichkeit erhalten, anstelle der Betroffenen zu klagen und Diskriminierung feststellen zu lassen. Ohne eine solche Unterstützung blieben strukturelle Diskriminierungen häufig unsichtbar und folgenlos, lautet die Argumentation. Manchen Kritiker geht diese Forderung indes zu weit. Auch staatliches Handeln müsse nach den Vorstellungen der Organisation künftig vom AGG erfasst werden. Das Gesetz umfasse bislang keine Diskriminierung durch staatliches Handeln. Künftig müsse der Schutz deshalb auch Diskriminierung durch Behörden, Polizei, Schulen, Hochschulen und andere öffentliche Stellen einschließen.
Befugnisse für Antidiskriminierungsstelle
Eine weitere Forderung betrifft die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie brauche nach Ansicht des Bündnisses ausreichende Ressourcen, echte Unabhängigkeit und stärkere Befugnisse. Dafür gebe es auch Vorgaben der Europäischen Union, die im aktuellen Reformentwurf nicht vollständig umgesetzt würden. Das Bündnis bezeichnet ein wirksames Antidiskriminierungsrecht als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Vertrauen in staatliche Institutionen und eine demokratische Gesellschaft. Wer Diskriminierung erlebe und keinen wirksamen Rechtsschutz erhalte, verliere Vertrauen in den Rechtsstaat. „Gerade in einer Zeit eines Rechtsrucks, in dem Menschenrechte in Frage gestellt werden, braucht Deutschland kein symbolisches Update, sondern ein modernes Antidiskriminierungsrecht, das Menschen tatsächlich schützt“, heißt es.
Petition an Bundestagsabgeordnete
Das Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“ richtet seine Forderung an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages und an die Bundestagsabgeordneten. Es wirbt für eine Petition mit dem Titel „Echter Schutz vor Diskriminierung – für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz“, binnen einer Woche haben bis heute Morgen fast 35.000 Menschen dies unterschrieben. Gefordert wird darin eine „mutige und umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ und ein AGG, das Betroffene tatsächlich schützt. Die Petition wurde auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, gestartet.
Vorhaben der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will den Diskriminierungsschutz nur punktuell verbessern und EU-Vorgaben umsetzen. Unter anderem soll die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate verlängert und der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden. Bundesfrauenministerin Karin Prien erklärte dazu: „Die EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen sorgen für eine europaweite Angleichung der Befugnisse unabhängiger Stellen. Mit ihrer Umsetzung stärken wir in Deutschland gezielt die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind und schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten. Das ist ein wichtiger Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen. Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. So schaffen wir mehr Unterstützung für Betroffene - bei zugleich hoher Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“