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Streit um Sexkauf-Gesetz Sexarbeiter in Island warnen vor Folgen

Von ms - 30.09.2026 - 16:00 Uhr
Streit um Sexkauf-Gesetz
Foto: iStock / Mario Arango
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Island gehört in puncto Gleichberechtigung und LGBTIQ+-Akzeptanz zu den führenden Ländern weltweit, bei der Sexarbeit hört die liberale Gesinnung allerdings auf. Das Land will jetzt sein Strafrecht zum Kauf sexueller Dienstleistungen verschärfen und stößt damit auf Widerstand von Organisationen von Sexarbeitern und Menschenrechtsgruppen. Die Regierung verfolgt das Ziel, Geldstrafen als mögliche Sanktion für Sexkauf abzuschaffen. Damit würde bei entsprechenden Verurteilungen die Freiheitsstrafe stärker in den Mittelpunkt rücken. Der bestehende Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Haft. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Island plant eine Verschärfung der Strafen für den Kauf sexueller Dienstleistungen. Sexkauf ist dort bereits seit 2009 strafbar; derzeit sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft vor. Der aktuelle Entwurf soll die Geldstrafe als Sanktionsmöglichkeit streichen. 
  • Die Regierung begründet die Änderung damit, die Nachfrage nach Sexarbeit sowie Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung und organisierte Kriminalität eindämmen zu wollen. 
  • Red Umbrella Iceland und die European Sex Workers’ Rights Alliance (ESWA) wenden sich gegen die Verschärfung. Sie befürchten, dass die stärkere Kriminalisierung von Kunden Sexarbeit weiter in den Untergrund drängt. 
  • Nach Darstellung der Kritiker könnte es dadurch schwieriger werden, Kunden vorab zu überprüfen, sichere Bedingungen auszuhandeln oder Gewalt bei der Polizei anzuzeigen.
  • Mehr als 42 Organisationen aus Europa und Zentralasien unterstützen laut Ausgangsbericht den Widerstand, darunter ILGA Europe und Aids Action Europe.
  • Die Kritiker warnen besonders vor Folgen für ohnehin marginalisierte Sexarbeiter, darunter schwule und queere Menschen sowie Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus oder in Armut.

Härteres Durchgreifen

Sexkauf ist in Island bereits seit 2009 strafbar. Nach geltendem Recht kann bestraft werden, wer für sexuelle Dienstleistungen bezahlt oder eine Bezahlung verspricht. Vorgesehen sind bislang eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Regierung argumentiert, dass die bisherige Regelung die Nachfrage nicht ausreichend reduziert habe. In der Praxis würden entsprechende Verfahren in der Regel mit Geldstrafen enden, sofern es sich nicht um Wiederholungstaten handelt. 

Nach Angaben des isländischen Justizministeriums soll die Reform deswegen dazu beitragen, die Nachfrage nach Sexarbeit, Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung und organisierte Kriminalität zu verringern. Die Polizei gehe davon aus, dass Sexarbeit in Island zu einem großen Teil von organisierter Kriminalität geprägt sei, insbesondere weibliche Sexarbeit. 

Sexarbeiter widersprechen

Gegen den Kurs wenden sich unter anderem Red Umbrella Iceland und die European Sex Workers’ Rights Alliance (ESWA). Sie kritisieren den Ansatz, Kunden von Sexarbeitern zu kriminalisieren beziehungsweise die Sanktionen gegen sie zu verschärfen. Dieses Prinzip wird häufig als „Nordisches Modell“ bezeichnet: Nicht das Anbieten sexueller Dienstleistungen selbst, sondern deren Kauf wird strafrechtlich verfolgt. Nach Auffassung der Kritiker führt dieser Ansatz nicht dazu, Sexarbeit zu beseitigen. Stattdessen werde sie weiter in den Untergrund gedrängt. Für Sexarbeiter könne es dadurch schwieriger werden, potenzielle Kunden vor einem Treffen zu überprüfen, Bedingungen für sicheren Sex und sichere Arbeitsbedingungen auszuhandeln oder Gewalttaten bei der Polizei anzuzeigen.

Dabei befürchten Betroffene nach Darstellung der Organisationen unter anderem überdies Stigmatisierung oder andere negative Konsequenzen. Die ESWA wirft der Regierung vor, Erkenntnisse und Einwände aus der Sexarbeiter-Community und von zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht ausreichend zu berücksichtigen. Der Protest von mehr als 42 Organisationen aus Europa und Zentralasien unterstützt. Genannt werden unter anderem des Weiteren ILGA Europe, Aids Action Europe und das European Centre for Human Rights. 

Sehr kurze Beratungsfrist

Neben dem Inhalt des Vorhabens steht auch das Verfahren selbst in der Kritik. Für eine Konsultationsphase eines Gesetzentwurfs wurden im September 14 Tage eingeräumt. Interessenvertretungen bezeichnen eine derart kurze Frist bei einer weitreichenden strafrechtlichen Änderung als problematisch. Sie vermuten, dass durch das beschleunigte Vorgehen die öffentliche Prüfung des Vorhabens eingeschränkt werden könnte. Die Kritiker verweisen zudem auf Gespräche zwischen staatlichen Stellen und Sexarbeitern. Nach Darstellung der ESWA hatte das für Gleichstellung zuständige Ministerium im August Vertreterinnen und Vertreter von Sexarbeit empfangen. Dabei sei ihnen zugesichert worden, ihre Perspektiven zu berücksichtigen. Dass die Regierung anschließend einfach so an ihren Plänen festhielt, führte bei den Gegnern des Vorhabens zu dem Vorwurf, die Konsultation habe lediglich formalen Charakter gehabt.

Sorge um schwule und queere Sexarbeiter

Die Gegner der Verschärfung richten den Blick zudem besonders auf Menschen, die ohnehin von gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen sind. Nach ihrer Argumentation können Maßnahmen, die Sexarbeit unsicherer und stärker in den informellen Bereich verlagern, für schwule und queere Sexarbeiter besondere Folgen haben. Als einen Grund nennen die Organisationen Diskriminierung auf dem regulären Arbeitsmarkt. Die ESWA warnt deshalb, dass die negativen Konsequenzen einer Verschärfung nicht in erster Linie die Kunden, sondern letztlich die Sexarbeiter selbst treffen könnten. Besonders gefährdet seien nach Einschätzung der Organisation außerdem Menschen, die bereits aus anderen Gründen marginalisiert sind – etwa aufgrund ihres Migrationsstatus oder ihrer wirtschaftlichen Situation.

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