Rechte von Regenbogenfamilien Vorhaben des EU-Parlaments könnte bereits jetzt zum Scheitern verurteilt sein
Nach längerem Zögern will das EU-Parlament die Anerkennung der Elternschaft einheitlich für alle Mitgliedsstaaten festlegen, das schließlich explizit auch Regenbogenfamilien mit zwei homosexuellen Elternteilen ein. Bereits 2020 hatte die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, Verbesserungen versprochen, diese aber bisher nicht umgesetzt, was ihr zuletzt seitens der parteiübergreifenden LGBTI*-Vertretung in der Europäischen Union, der LGBTI*-Intergroup, viel Kritik eingebracht hatte.
Jede Art von Familie
Nun hat sich das EU-Parlament kurz vor Jahresende für eine EU-weite Anerkennung ausgesprochen und einen Parlamentsentwurf mit deutlicher Mehrheit angenommen. Die neue Regulierung soll dabei unabhängig von der Art der Familie wie auch von der Frage, wie ein Kind empfangen oder geboren wurde, greifen. Mit Blick auf Leihmutterschaften wurde festgehalten, dass unter Einbeziehung von internationalem Recht der Status auch hier geklärt werden soll – allerdings will das EU-Parlament nicht in nationale Gesetze eingreifen, wenn beispielsweise eine Leihmutterschaft dort verboten ist.
Ein guter Plan – zum Scheitern verurteilt?
Kernziel der Anerkennung bleibt das Vorhaben, sicherzustellen, dass Kinder in allen Familienkonstellationen das gleiche Recht auf grundsätzliche Aspekte wie Bildung, Gesundheitsversorgung oder auch Bereiche wie Erbfolge sowie Sorgerecht haben. Dazu soll es künftig auch sogenannte Europäische Elternschafts-Zertifikate geben, die EU-weit die Elternschaft belegen sollen – nationale Dokumente sollen dadurch allerdings nicht ersetzt werden.
Ob es tatsächlich zu einer Verabschiedung neuer Richtlinien auf EU-Ebene kommt, darf aber bezweifelt werden – mehrere Länder haben bereits erklärt, sie würden das Vorhaben ablehnen, allen voran Ungarn und Italien, dessen Regierung erst in diesem Jahr die Rechte von Regenbogenfamilien massiv beschnitten hatte. Kritik kommt auch von der Föderation der katholischen Familienverbände in Europa. Damit das neue Gesetzesvorhaben tatsächlich Realität wird, müssten aber alle Mitgliedsstaaten einstimmig die endgültige Fassung absegnen