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Homophobes Hass-Gesetz in Bulgarien
Rubrik

Propaganda-Gesetz in Bulgarien Präsident Radew genehmigt LGBTI*-Verbot an allen Schulen

ms - 16.08.2024 - 07:00 Uhr

Gestern in den späten Abendstunden unterzeichnete der bulgarische Präsident Rumen Radew das neue Anti-LGBTI*-Gesetz, das künftig an allen Schulen im Land jedwede Thematisierung von LGBTI* verbietet. Der massive Widerstand seitens Aktivisten im Land sowie von über siebzig Menschenrechts-Organisationen und darüber hinaus auch von politischen Agitatoren wie der Interessenvertretung der LGBTI*-Community im EU-Parlament, der LGBTI Intergroup, zeigten offenbar keinerlei Wirkung. 

Wie reagiert die EU-Kommission?

Offen bleibt zur Stunde noch die Frage, wie die EU-Kommission schlussendlich mit der Sachlage weiter verfährt und ob eventuell ähnlich wie in Ungarn die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens in Betracht gezogen werden wird. LGBTI*-Aktivisten sind sich indes sicher, dass das neue Gesetz auch als inoffizielle Legitimation verstanden werden wird, die brutalen Fälle von Hasskriminalität und direkten Angriffen auf die LGBTI*-Community im Land fortzuführen und vielleicht sogar noch zu erweitern. 

Rémy Bonny, Direktor der LGBTI*-Organisation Forbidden Colours, befürchtet dabei, dass vor allem Homosexuelle im Land einmal mehr zu Sündenböcken werden. „Wir müssen jetzt mehr denn je zusammenstehen, um die Rechte von LGBTI*-Personen zu schützen und sicherzustellen, dass diese unterdrückerischen Ideologien nicht in anderen Ländern Fuß fassen.“

Widerspruch zu den Menschenrechten

Konkret untersagt das neue Gesetzes jetzt jede Form von „Propaganda, Förderung und Aufstachelung, die im Zusammenhang mit einer nicht-traditionellen sexuellen Orientierung oder einer nicht biologischen Geschlechtsidentität“ stehen. Das Verbot hat nicht nur direkt für alle Schulen Konsequenzen, sondern gilt auch für alle Einrichtungen im Umfeld von Bildungseinrichtungen. Nach Einschätzung des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands (LSVD) steht das neue Gesetz „im eindeutigen Widerspruch zu den im Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta verbrieften Menschenrechten.“ 

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