Professoren wehren sich Klage gegen US-Lehrvorgaben ohne LGBTIQ+-Themen
Eine Koalition aus LGBTIQ+-Organisationen sowie Interessenvertretungen für Bildung und Meinungsfreiheit hat Klage gegen das Universitätssystem der Texas Tech University eingereicht. Nach Angaben der Kläger verletzen neue Vorgaben der Hochschulleitung das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie rechtsstaatliche Verfahrensrechte, indem Lehrinhalte über LGBTIQ+-Menschen und antischwarzen Rassismus zensiert würden. Die Klage hat das Potenzial, landesweit als Präzedenzfall von Bedeutung zu werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Professoren verklagen das Universitätssystem Texas Tech vor einem Bundesgericht.
- Sie werfen der Hochschulleitung Zensur von Lehrinhalten zu LGBTIQ+-Themen und antischwarzem Rassismus vor.
- Nach den Vorgaben müssen Lehrmaterialien einer strengen Prüfung unterzogen werden.
- Verstöße können Disziplinarmaßnahmen oder die Entlassung nach sich ziehen.
- Die Kläger sehen die Meinungsfreiheit und rechtsstaatliche Verfahrensrechte verletzt.
- Klage könnte landesweit von Bedeutung werden bezüglich Zensur von LGBTIQ+ an Bildungseinrichtungen
Zensur oder Disziplinarmaßnahmen
Die Klage richtet sich gegen Rundschreiben von Universitätskanzler Brandon Creighton und dem Board of Regents. Danach müssen Lehrkräfte an den fünf Hochschulen des Systems sämtliche Unterrichtsmaterialien einer „strengen“ Prüfung vorlegen. Ziel sei es sicherzustellen, dass die Materialien keine „Befürwortung oder Förderung von rassistischen oder geschlechtsbezogenen Vorurteilen“ enthalten, keinen Bezug auf mehr als zwei Geschlechter nehmen und keine Inhalte zu Geschlechtsidentität oder menschlicher sexueller Orientierung behandeln. Professorinnen und Professoren seien angewiesen worden, entsprechende Inhalte zu entfernen. Andernfalls drohten Disziplinarmaßnahmen oder die Entlassung.
Nach Darstellung der Kläger hatte dies bereits konkrete Folgen für den Unterricht. Philosophieprofessoren durften demnach keine Themen zur Homosexualität in Platons Symposion mehr behandeln. Juraprofessoren sei untersagt worden, im verfassungsrechtlichen Grundkurs für Erstsemester über die rassistische Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Dred Scott aus dem Jahr 1857 zu lehren. Medizinprofessoren seien angewiesen worden, trans* Patienten nicht vor Studenten zu behandeln. Unterricht über weiße oder Nicht-LGBTIQ+-Gemeinschaften werde durch die Vorgaben hingegen nicht eingeschränkt. „Creighton und das Board of Regents haben ein Bildungsumfeld geschaffen, das von Angst und Verwirrung geprägt ist, anstatt die akademische Exzellenz und den freien Austausch von Ideen zu fördern, die jede Universität anstrebt“, heißt es in der Klageschrift. „Die Rundschreiben verwenden eine derart unklare Sprache, dass Lehrkräfte den Umfang der Verbote nicht ausreichend verstehen können.“
Universitätskanzler gegen „Indoktrinierung“
Weiter führen die Kläger aus, Creighton habe bereits während seiner Zeit als Senator des Bundesstaates Texas erfolglos versucht, vergleichbare Einschränkungen an texanischen Universitäten gesetzlich durchzusetzen. Als Universitätskanzler sei ihm dies nun gelungen. Professorinnen und Professoren könnten deshalb weder „unanfechtbare und unbestrittene Tatsachen“ noch einen „auch nur annähernd korrekten oder inklusiven Lehrplan“ vermitteln.
Die Klageschrift verweist zudem auf zahlreiche Äußerungen Creightons gegen Programme für Diversität, Chancengleichheit und Inklusion (DEI). Außerdem habe er sich für den Erhalt öffentlicher Denkmäler der Konföderation ausgesprochen und wiederholt gegen das gewandt, was er als „woke“, „Critical Race Theory“, „spaltende Konzepte“ oder „Indoktrinierung“ bezeichnet. Die Klage wurde von der American Association of University Professors (AAUP) und ihrer texanischen Schwesterorganisation Texas AAUP-AFT eingereicht. Vertreten werden sie von Lambda Legal, dem NAACP Legal Defense and Educational Fund sowie der Anwaltskanzlei Davis Wright Tremaine LLP. Das Bündnis der Kläger betonte im Vorfeld, dass der Fall bundesweit von Bedeutung werden könnte.