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Neuer Anlauf Chatkontrolle
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Neuer Anlauf Chatkontrolle Abstimmung jenseits demokratischer EU-Grundsätze

ms - 09.07.2026 - 08:00 Uhr
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Überraschende Kehrtwende im Europaparlament: Nur wenige Monate, nachdem die Abgeordneten eine Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle mehrheitlich abgelehnt hatten, soll nun heute kurz vor der Sommerpause erneut darüber abgestimmt werden – diesmal im Eilverfahren. Kritiker sprechen von einem beispiellosen Vorgang und warnen vor einer Aushöhlung demokratischer Verfahren. Auch viele queere Verbände fürchten Gefahren für LGBTIQ+-Menschen. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Europaparlament will heute überraschend erneut über die umstrittene Chatkontrolle abstimmen.
  • Kritiker werfen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola vor, ein bereits gescheitertes Vorhaben per Eilverfahren erneut durchsetzen zu wollen.
  • Datenschützer sowie zahlreiche Bürgerrechts- und queere Verbände warnen vor anlassloser Massenüberwachung privater Kommunikation.
  • Sollte die Übergangsregelung beschlossen werden, könnten zunächst nur nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselte beziehungsweise in Cloud-Diensten gespeicherte Inhalte kontrolliert werden. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats wären davon vorerst nicht betroffen.

Nutzer unter Generalverdacht 

Besonders scharf fällt die Kritik von Datenschutzorganisationen, Bürgerrechtsgruppen und auch queeren Verbänden aus. Sie warnen davor, dass anlasslose Kontrollen privater Kommunikation sämtliche Nutzer unter Generalverdacht stellen würden. Gerade queere Menschen seien häufig auf vertrauliche digitale Kommunikation angewiesen – etwa beim Coming-Out, bei Beratungsangeboten oder zum Schutz vor Diskriminierung. Kritiker sehen deshalb in einer flächendeckenden Überwachung erhebliche Risiken für Grundrechte, den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit sensibler Kommunikation. Sie bemängeln zudem, dass automatisierte Systeme Fehlalarme erzeugen können und Millionen unverdächtiger Menschen von einer anlasslosen Kontrolle betroffen wären.

Gesetz durch die Hintertür 

Sollte bei der inhaltlichen Abstimmung heute keine absolute Mehrheit im Parlament (360 von 719 Abgeordneten) gegen das EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag doch noch angenommen. Dafür könnte sprechen, dass nur 304 Abgeordnete gegen das Eilverfahren stimmten und 331 dafür. Allerdings gaben auch nur 646 der 719 Abgeordneten eine Stimme ab. Zudem enthielten sich 11 Abgeordnete. Das Problem: Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause sind viele Abgeordnete nicht mehr im Parlament. Kritiker sprechen daher auch von einer Abstimmung jenseits demokratischer Grundsätze durch die Hintertür. Sollte sich das Parlament nicht mit absoluter Mehrheit gegen das Vorhaben aussprechen, müssten lediglich noch die Mitgliedsländer final zustimmen – in der Regel eine Formalie. 

Überwachungsgesetz made in China?

Die neu beschlossene Ausnahme-Regelung würde es den Anbietern von Online-Kommunikation dann wieder erlauben, bis April 2028 auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Nach derzeitiger Rechtslage würde die Übergangsregelung allerdings zunächst nur Kontrollen von nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselten (E2E) beziehungsweise in Cloud-Diensten gespeicherten Nachrichten ermöglichen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation könnte auf Grundlage dieses Gesetzes vorerst nicht durchsucht werden. 

Über weitergehende Regelungen wird auf EU-Ebene weiterhin allerdings separat verhandelt. Das Ziel der Befürworter, allen voran der CDU im EU-Parlament, ist es, langfristig eine sogenannte Chatkontrolle 2.0 einzuführen, die alle Nachrichten, Videos, Bilder und Sprach-Messages aller Nutzer in Europa ohne konkrete Begründung einlesen und überwachen kann, auch E2E-Nachrichten. Böse Zungen behaupten daher bereits jetzt, die EU träume von einer Überwachung, über die sich auch Länder wie China sehr freuen würden. 

Neuer Anlauf nach Scheitern 

Ziel der Übergangsregelung ist es laut offizieller Sprachregelung, vor allem Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten in der Vergangenheit etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene Darstellungen zu melden. Damit das trotz strenger EU-Datenschutzregeln möglich war, gab es bis April noch eine Ausnahmeregelung. Ende März war die Parlamentsabstimmung über eine erneute Verlängerung dieser Ausnahme aber gescheitert, da nach dem Willen eines Großteils der Abgeordneten Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten.

Diese Position hatten die Parlamentarier auch schon bei einer Abstimmung Anfang März vertreten. Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings nicht zustimmen, weshalb in Verhandlungen mit dem Parlament auch keine Einigung gefunden werden konnte. Das Vorhaben, die zeitlich befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern, galt daher als gescheitert. Der Fokus lag zuletzt stattdessen auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsregelung ablösen sollte.

Doch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte dann überraschend neue Dynamik in die Debatte, als sie sich beim EU-Gipfel Mitte Juni dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber abzustimmen.

Scharfe Kritik am Verfahren 

In der Praxis ist ein solches Vorgehen jedoch durchaus unüblich und sorgt für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, teilte sie mit. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang sei beispiellos und missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Eine weitere Sorge der Gegner des Vorhabens: In der letzten Sitzung vor der Sommerpause heute könnten die nötigen Gegenstimmen allein deshalb ausbleiben, weil zu viele Abgeordnete gar nicht erst anwesend sind.

Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren zuvor in einem Brief an Parlamentspräsidentin Metsola als unzulässig kritisiert und forderten die maltesische Politikerin auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Sonneborn wandte sich auch in einem kurzen Redebeitrag im Parlament von Straßburg direkt an Metsola, in dem er von einem „Durchprügeln der Chatkontrolle im Eilverfahren“ sprach. Bei X äußerte sich auch der BSW-EU-Politiker Fabio Di Masio: „Selbst wenn eine Mehrheit für eine erneute Chatkontrolle 1.0 stimmt, die Rechtsgrundlage ist extrem zweifelhaft! (...) Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“

Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben seit Jahren verhindern und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von Kindern. Die Internet-Riesen selbst bemängeln die fehlende Rechtsgrundlage ebenfalls. Google, Meta, Microsoft und Snap hatten angekündigt, bei ihren Messengerdiensten trotzdem weiterhin freiwillige Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen.

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