Niederlage beim CSD Dresden Streit um Einstufung des Straßenfests als Demonstration
Die Organisatoren des Christopher Street Day in Dresden haben im Streit um die rechtliche Einstufung ihrer Veranstaltung eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Eilantrag des Vereins ab. Mit dem Antrag wollten die Veranstalter erreichen, dass neben dem Demonstrationszug auch das geplante Straßenfest als Versammlung anerkannt wird.
Das Wichtigste im Überblick
- Verwaltungsgericht Dresden weist Eilantrag der CSD-Organisatoren zurück
- Straßenfest gilt nach Auffassung des Gerichts nicht als Versammlung
- Veranstalter müssten damit sämtliche Kosten selbst tragen
- Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen bleibt möglich
- CSD-Straßenfest ist vom 4. bis 6. Juni geplant
- CSD-Organisatoren bekräftigen bundesweite Bedeutung des Streitfalls
Urteil der Richter
Nach Einschätzung des Gerichts handelt es sich bei der Veranstaltung auf dem Altmarkt um ein Fest, „das durch kommerzielle und insbesondere gastronomische Angebote geprägt sei“. Deshalb liege keine genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes vor, teilte das Gericht mit. Bereits Ende März hatte die Landesdirektion Dresden entschieden, dass nicht der gesamte CSD als Versammlung einzustufen sei. Demnach gilt lediglich der Demonstrationszug als Versammlung, nicht jedoch das mehrtägige Straßenfest.
Die rechtliche Einordnung hat erhebliche finanzielle Folgen für die Organisatoren. Wird das Straßenfest als Veranstaltung bewertet, müssen die Veranstalter die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung vollständig selbst übernehmen. Der Verein CSD Dresden hatte zuvor erklärt, unter diesen Bedingungen könne die Veranstaltung nicht stattfinden.
Wird das Straßenfest abgesagt?
Nach dem jüngsten Urteil steht daher jetzt die Frage im Raum, ob das Straßenfest in diesem Jahr nun kurzfristig ganz abgesagt werden muss. Das Straßenfest zum Dresdner CSD ist bisher vom 4. bis 6. Juni vorgesehen. Geplant sind unter anderem Verkaufsstände, gastronomische Angebote sowie Bühnenprogramme. Zum Abschluss soll eine Demonstration stattfinden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.
Der Vorstandssprecher des CSD-Vereins, Ronald Zenker, sagte der Deutschen Presse-Agentur, das weitere Vorgehen werde nun gemeinsam mit den Anwälten beraten. Der CSD in Dresden findet in diesem Jahr zum 33. Mal statt. Zuletzt Mitte Mai hatten die Organisatoren ein Gespräch mit Sachsens Innenminister Armin Schuster sowie der stellvertretenden Ministerpräsidentin Petra Köpping geführt. Der Verein bezeichnete den Austausch als offen, respektvoll und von gegenseitigem Verständnis geprägt. Während des Gespräches übergaben Vertreter des CSD Dresden auch einen umfassenden politischen Forderungskatalog. Darin greift der Verein neben den aktuellen Debatten zur Versammlungsfreiheit auch Themen wie den Schutz queerer Menschenrechte, die Absicherung queerer Strukturen, den gesellschaftlichen Umgang mit Queerfeindlichkeit sowie die Lebenssituation queerer Menschen in Sachsen auf.
Zudem habe der Fall in Dresden bundesweite Bedeutung, wie CSD-Vorstandssprecher Zenker betonte: „Viele CSDs und queere Initiativen in ganz Deutschland verfolgen derzeit sehr genau, wie mit queeren Versammlungen und Sichtbarkeit umgegangen wird. Nicht jeder CSD verfügt über vergleichbare Strukturen, bundesweite Aufmerksamkeit oder die öffentliche Unterstützung, die wir aktuell erleben. Gerade deshalb wissen viele Menschen inzwischen, dass hier eine Grundsatzfrage verhandelt wird, die weit über Dresden hinausreicht.“ Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), sprach von einem „Alarmsignal“.