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Neues Gesetz in Uganda
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Neues Gesetz in Uganda Ausländische queere Hilfsgelder werden ganz verboten

ms - 10.06.2026 - 11:00 Uhr
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Uganda hat ein neues Gesetz verabschiedet, das dem Staat weitreichende Befugnisse einräumt, gegen aus seiner Sicht unzulässige ausländische Einflussnahme auf politische, sicherheitsrelevante und wirtschaftliche Angelegenheiten des Landes vorzugehen. Kritiker sehen darin nach dem radikalen Anti-Homosexuellengesetz von 2023 einen erneuten Angriff auf die LGBTIQ+-Community. Die Hilfe von queeren Verbänden aus dem Ausland soll damit offenbar komplett unterbunden werden. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Uganda hat ein Gesetz verabschiedet, das Empfänger ausländischer Gelder zur Registrierung als „ausländische Agenten“ verpflichtet.
  • Die Regierung begründet das Gesetz mit dem Schutz der nationalen Souveränität und der Unabhängigkeit politischer Entscheidungen.
  • LGBTIQ+-Aktivisten, Oppositionspolitiker, die Weltbank und die Zentralbank kritisieren die Regelung.
  • Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu umgerechnet 460.000 Euro oder Haftstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet werden.
  • Kritiker befürchten Einschränkungen für Zivilgesellschaft, Medien, Wissenschaft und politischer Opposition sowie eine erneute Unterdrückung der queeren Community.

Gesetz gegen ausländische Geldflüsse

Zu den Bestimmungen des „Protection of Sovereignty Act 2026“ gehört, dass jede Person oder Organisation, die Geld aus dem Ausland erhält, sich als „ausländischer Agent“ registrieren und sämtliche eingehenden Mittel offenlegen muss. Das Gesetz stößt sowohl bei LGBTIQ+-Aktivisten, die auf ausländische Finanzierung angewiesen sind, als auch beim Chef der ugandischen Zentralbank auf Widerstand. Dieser warnt vor negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes.

Nach Angaben des Parlaments wurden im Jahr 2024 lediglich rund 44 Prozent des Staatshaushalts von umgerechnet rund 17 Milliarden Euro durch Steuern und andere Staatseinnahmen finanziert. Der verbleibende Anteil wurde durch Zuschüsse und Projektfinanzierungen (15 Prozent) sowie Kredite (41 Prozent) gedeckt. Präsident Yoweri Museveni unterzeichnete trotzdem das Gesetz, nur elf Tage nachdem es im Parlament verabschiedet worden war. Die Behörden erklären, das Gesetz solle Ugandas Fähigkeit stärken, seine Unabhängigkeit in nationalen Entscheidungsprozessen zu schützen. Zugleich solle der verfassungsrechtliche Grundsatz gefestigt werden, wonach Regierungsführung und Entwicklungsprioritäten am nationalen Interesse ausgerichtet bleiben. Kurz nach der Unterzeichnung erklärte dann auch das Präsidialamt, das Gesetz solle „die Souveränität des ugandischen Volkes schützen.“

Angst vor Homosexualität aus dem Ausland 

Die Unterzeichnung löste Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Politikern unterschiedlicher Lager – darunter auch Verbündete der Regierung – sowie Finanzinstitutionen wie der World Bank aus. Museveni, der seit 1986 an der Macht ist, galt einst als enger Partner westlicher Staaten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat er sich jedoch zunehmend von diesen distanziert und sie als Imperialisten sowie als negative Einflussfaktoren bezeichnet.

Zuletzt vertrat seine Regierung verstärkt die Auffassung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und Oppositionsparteien von ausländischen Mächten finanziert würden. Diese würden zugleich beschuldigt, Homosexualität zu fördern. Bereits vor dem „Protection of Sovereignty Act 2026“ hatte Uganda deswegen 2023 das Anti-Homosexuellen-Gesetz verabschiedet, dass für Homosexualität hohe Strafen bis hin zur Todesstrafe vorsieht. Die Regierung begründete dies damit, Familien und Kinder vor Homosexualität schützen zu wollen, die ihrer Darstellung zufolge von Ausländern finanziert und gefördert werde. Das nun neue Gesetz richte sich daher abermals gegen die Einflussnahme von queeren Vereinen auf die einheimische Bevölkerung. Ein Großteil der zivilgesellschaftlichen Arbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der LGBTIQ+-Gemeinschaft, wird durch ausländische Geldgeber finanziert. 

Strafen bei Zuwiderhandlung 

Das Gesetz sieht hohe Strafen vor. Verstöße können mit Geldbußen bis zu umgerechnet 460.000 Euro, Haftstrafen von bis zu 20 Jahren oder beidem geahndet werden. Der frühere stellvertretende Generalstaatsanwalt und Abgeordnete Mwesigwa Rukutana, der zudem als Finanz- und Arbeitsstaatsminister unter Museveni tätig war, forderte die Regierung auf, das umstrittene Gesetz zurückzuziehen. Es gefährde die mühsam erreichten Erfolge der wirtschaftlichen Liberalisierung des Landes. „Wir erlassen Gesetze für die Menschen. Wenn ein Gesetz den Wünschen und Bestrebungen der Bevölkerung widerspricht, dann darf es nicht verabschiedet werden.“

Angst vor wirtschaftlichen Folgen

Noch vor der Unterzeichnung durch Museveni warnte Zentralbankchef Michael Atingi-Ego, das Gesetz könne das Finanzsystem Ugandas destabilisieren, Bankgeschäfte beeinträchtigen und das Land von der Weltwirtschaft isolieren. Der Gesetzentwurf schaffe, so Atingi-Ego, eine „radikale Unsicherheit“. Auch die Weltbank äußerte Bedenken. In einem Schreiben an das ugandische Parlament erklärte sie, die geplante Regulierung von Personen und Organisationen mit ausländischer Finanzierung werde ihre Arbeit im Land behindern. Die Weltbank zählt zu den wichtigsten Geldgebern Ugandas. Das aktuelle Projektportfolio der Institution im Land beläuft sich auf rund vier Milliarden Euro 

2023 hatte die Weltbank nach Inkrafttreten des Anti-Homosexualitätsgesetzes die Vergabe neuer Kredite an Uganda gestoppt. Zwei Jahre später nahm sie die Finanzierung wieder auf, nachdem die Regierung zugesichert hatte, dass Weltbank-Projekte nicht beeinträchtigt würden. Die Führung der National Unity Plattform bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig und warnte vor dessen Auswirkungen auf die demokratische Regierungsführung in Uganda. In einem schriftlichen Memorandum an das Parlament erklärte die Partei, Uganda habe seit der Unabhängigkeit im Jahr 1962 erheblich von der Unterstützung und Großzügigkeit der internationalen Gemeinschaft profitiert. Nach Angaben der NUP wird nahezu die Hälfte des ugandischen Staatshaushalts durch ausländische Mittel finanziert. 

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