Neue Hoffnung in Italien Gericht stärkt Rechte von homosexuellen Paaren
Es ist bis jetzt kein gutes Jahr für Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, strikte Gegnerin von mehr Rechten für homosexuelle Paare und Regenbogenfamilien. Zwei Mal stärkten 2025 bereits italienische Gerichte die Grundrechte von Schwulen und Lesben, nun fiel das nächste, womöglich sogar historische Urteil – ein nächster Schritt hin zur Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe.
Lebenspartnerschaften und die Ehe
Der Kassationsgerichtshof hat dabei entschieden, dass Unterhaltszahlungen auch nach der Auflösung einer homosexuellen Lebenspartnerschaft gewährt werden können. Der wirtschaftlich schwächere Partner kann Anspruch darauf haben, wobei die gleichen Parameter wie bei einer Scheidung zwischen heterosexuellen Ehegatten gelten. Dem Urteil war die Klage einer lesbischen Frau vorausgegangen, die sich von ihrer Partnerin getrennt hatte. Die Klägerin hatte dabei ihre beruflichen Ambitionen aufgegeben, um ihrer Ex-Frau die Karriere zu ermöglichen.
Der juristische Streitfall ging seit 2018 durch mehrere Instanzen, nun kam die finale Entscheidung der ersten Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs, das klargestellt hat, dass auch bei Auflösung einer Lebenspartnerschaft das Grundprinzip des Scheidungsrechts gilt. Das zuvor zuständige Berufungsgericht von Triest ist nun aufgefordert, die Grundsätze der Unterhaltzahlungen festzusetzen.
Historisches Urteil für Community
So traurig das Ende der Beziehung für die zwei betroffenen Frauen sein mag, so hoffnungsvoll blickt die Community auf das Urteil – in einem weiteren Punkt wurden die Lebensgemeinschaften in Italien damit der Ehe juristisch gleichgestellt. Queere Medien in Italien erklärten dazu: „Das Urteil des Kassationsgerichts ist historisch, da es die eingetragene Lebenspartnerschaft zumindest hinsichtlich der vermögensrechtlichen Auswirkungen ihrer Auflösung weitgehend mit der Ehe gleichstellt und damit ein neues Kapitel im Familienrecht aufschlägt.“ Ein weiterer herber Rückschlag für Ministerpräsidentin Meloni. Seit 2016 können Schwule und Lesben eine eingetragene Partnerschaft eingehen – Italien war damit das letzte westliche Land in Europa, das eine solche rechtliche Grundlage für Homosexuelle schuf.