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Berliner Gewalthilfegesetz
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Berliner Gewalthilfegesetz Queere Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus geplant

ms - 10.06.2026 - 12:00 Uhr
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Ein Bündnis queerer und feministischer Organisationen fordert umfassende Änderungen am geplanten Berliner Gewalthilfegesetz. Nach Ansicht der Initiative müssen LGBTIQ+-Personen ausdrücklich im Gesetz benannt und ihre Ansprüche auf Schutz und Beratung klar verankert werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass bestehende Lücken im Hilfesystem fortgeschrieben würden

Das Wichtigste im Überblick

  • Queere und feministische Organisationen fordern Änderungen am Berliner Gewalthilfegesetz.
  • LGBTIQ+-Personen sollen ausdrücklich im Gesetz genannt werden.
  • Kritisiert werden bestehende Hürden beim Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten.
  • Eine Petition und eine Kundgebung sollen den politischen Druck erhöhen.
  • Studien zeigen überdurchschnittlich hohe Gewaltbetroffenheit bei queeren Menschen.
  • Die Initiative fordert die dauerhafte Absicherung spezialisierter Beratungs- und Schutzangebote.

Petition und Kundgebung 

Um auf ihre Forderungen verstärkt aufmerksam zu machen, hat die Initiative eine Petition gestartet. Zudem rufen die beteiligten Organisationen für den 11. Juni um 13 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus auf. Anlass ist die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. Nach Angaben der Initiative zeigen aktuelle Berliner Studien, dass Gewalt in queeren Beziehungen weit verbreitet ist. Mehr als ein Drittel der befragten LGBTIQ+-Personen habe von Gewalterfahrungen innerhalb von Partnerschaften berichtet. Bei nicht-binären Menschen liege der Anteil bei mehr als 50 Prozent. Auch trans* Personen seien überdurchschnittlich häufig betroffen.

Probleme bei Schutzangeboten 

Gleichzeitig gebe es weiterhin erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. Diese reichten von mangelnder Sensibilisierung in Einrichtungen bis hin zu konkreten Ausschlusserfahrungen innerhalb des Hilfesystems. „Gerade trans*, inter* und nicht-binäre Personen berichten, dass sie Schutzangebote nicht ohne Weiteres nutzen können, weil ihre geschlechtliche Identität nicht ausreichend mitgedacht oder respektiert wird. Ein Platz in der Regelversorgung ist wichtig, reicht aber nicht in allen Fällen aus. Schutzangebote müssen diskriminierungssensibel und tatsächlich sicher nutzbar sein. Ergänzend braucht es spezialisierte Schutzangebote wie die Queere Schutzwohnung, die dort ansetzen, wo Regelstrukturen nicht ausreichen“, betont André Brunschier, Leiter der Queeren Schutzwohnungen beim LSVD+ Berlin-Brandenburg. Die Queeren Schutzwohnungen werden gemeinsam vom LSVD+ Berlin-Brandenburg und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Berlin betrieben. Sie bieten queeren Menschen in akuten Gewaltsituationen einen geschützten Aufenthaltsort.

Queere Lebensrealitäten

Fachstellen verweisen zudem auf die Überschneidung unterschiedlicher Diskriminierungsformen. Nach ihrer Einschätzung müssen Schutzkonzepte die Lebensrealitäten verschiedener Gruppen stärker berücksichtigen. „Queere Gewalterfahrungen lassen sich nicht in starre Kategorien pressen. Bi+ Personen erleben häufig (Hyper-)Sexualisierung, Unsichtbarmachung und Mehrfachdiskriminierung – oft verschränkt mit einer queeren Geschlechtsidentität, Rassismus, Ableismus, Fluchtgeschichten oder weiteren Diskriminierungsformen. Gewaltschutz muss diese Verschränkungen konsequent berücksichtigen“, so Carolin Reiß, Co-Projektleiterin der Fachstelle Bi+ von BiBerlin.

Kritik richtet sich auch gegen die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs. Zwar werde an vielen Stellen von „gewaltbetroffenen Personen“ gesprochen, an anderen Stellen sei jedoch ausdrücklich festgelegt, dass das Gesetz dem Schutz von Frauen und Mädchen dienen solle. Die Initiative hält dies für nicht ausreichend. Nach ihrer Auffassung müssten alle Menschen Anspruch auf Schutz vor Gewalt haben. Zudem seien Frauen nicht die einzige Gruppe, die in besonderem Maße von Gewalt betroffen sei. Das Land Berlin müsse sämtliche besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen schützen.

Benennung von queeren Personen

Nach Ansicht der Organisationen ist entscheidend, ob Betroffene tatsächlich Zugang zu sicheren Schutzangeboten erhalten – unabhängig von ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität oder ihrer Lebensform. Schutz dürfe nicht davon abhängen, wie gut einzelne Einrichtungen auf queere Lebensrealitäten vorbereitet seien. „Wir fordern daher die ausdrückliche Benennung von LSBTQIA+ Personen im Gesetz sowie die strukturelle Absicherung spezialisierter, diskriminierungssensibler Schutz- und Beratungsangebote. Dazu gehört auch die verbindliche Einbindung bestehender Fachpraxis in die Umsetzung des Gesetzes“, bekräftigt Leo Yannick Wild, fachlicher Leiter der TIN*-Antigewaltberatung der Schwulenberatung Berlin. In Berlin bestehen bereits mehrere spezialisierte Einrichtungen und Projekte im Bereich der Antigewaltarbeit. Dazu zählen unter anderem L-SUPPORT, LesMigraS von der Lesbenberatung Berlin, die TIN*-Antigewaltberatung der Schwulenberatung Berlin sowie die Gewaltschutzangebote des LSVD+ Berlin-Brandenburg. 

Ruf als Regenbogenhauptstadt

Die Initiative verweist darauf, dass Berlin sich selbst als Regenbogenhauptstadt verstehe. Dieser Anspruch müsse sich nach ihrer Auffassung auch im Gewaltschutzrecht widerspiegeln. Ein Gesetz, das LGBTIQ+-Personen nicht ausdrücklich berücksichtige, bleibe hinter den eigenen Zielen in den Bereichen Gleichstellung und Schutz zurück. „Queere Personen, die Gewalt innerhalb oder nach ihren Beziehungen erleben, berichten von einem radikalen Vertrauensverlust in die Community, wenn es keinen Rückhalt durch Freund*innen, Bezugspersonen und Strukturen gibt. Berlin muss hier klare Haltung zeigen und die Strukturen stärken, damit Queers nicht auf der Strecke bleiben“, sagt Charlotte Kaiser, Projektleiterin des lesbisch-queeren Antigewaltprojekts L-SUPPORT. Die Initiative appelliert an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, insbesondere an die Mitglieder des zuständigen Fachausschusses, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten und bestehende Schutzlücken nicht dauerhaft festzuschreiben.

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