Konversionstherapien in der Schweiz Neue Richtlinie wird im Gesundheitsgesetz verankert
Überraschend weil unerwartet hat sich nun auch der Kantonsrat in St. Gallen für ein Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen. Die neue Richtlinie wird nun im Gesundheitsgesetz verankert werden. Dabei schließt das Verbot explizit auch die Angebote zur “Homo-Heilung“ von Anbietern mit ein, die bisher in dem Kanton in der Grauzone agierten und ungestraft versuchen durften, queere Menschen zu „bekehren“. Dazu zählen Geistliche, Kirchenvertreter, Heiler, Homöopathen und Sexualtherapeuten.
Zuletzt hatte Bern ein Verbot dieser unseriösen Praktiken erlassen – zu den Vorreitern gehören zudem die Kantone Neuenburg, Basel-Stadt, Genf und Waadt. Ziel all der einzelnen Erlasse ist es schlussendlich, ein landesweites Verbot zu erreichen, anderenfalls könnten Eltern ihre queeren Kinder zur “Heilung und Therapie“ einfach in den Nachbarkanton fahren, wo Konversionstherapien noch angeboten werden. Der Kanton Basel-Stadt versucht deswegen auch mit zwei, groß angelegten Initiativen, das Verbot auf nationaler Ebene umsetzen zu lassen. Klischeehaft wird dieses Vorhaben aber in aller Ruhe von den verantwortlichen Stellen bearbeitet und kann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Der Druck auf die Schweizer Regierung, endlich zeitnah zu reagieren, wächst indes trotzdem mit jedem weiteren Kanton an, das solche Gesetze erlässt. Zuletzt hatten sowohl der Nationalrat wie auch der Bundesrat das Thema immer wieder vertagt und schlussendlich erklärt, dass man keinen Handlungsbedarf sehe.
Wie wichtig ein klares Signal in dieser Thematik wäre, zeigen fundierte Schätzungen von Pink Cross Schweiz auf, demnach bereits rund 14.000 Schweizer Opfer einer Konversionstherapie geworden sind. Sollte Österreich wie angedacht in diesem Jahr ebenso wie bereits Deutschland im Jahr 2019 ein landesweites Verbot erlassen, könnte die Schweiz zur letzten Zufluchtsstätte in Mitteleuropa für all jene werden, die an die Heilung von Homosexualität glauben. Auf diese Art von touristischen Besuchen wollen die Kantone wie auch die meisten Schweizer sehr gerne verzichten. Auch die landesweite Schweizer Vereinigung der Psychotherapeuten (ASP) bekräftigte ausdrücklich:
„Homosexualität ist keine Krankheit und wurde schon 1992 von der WHO aus der Liste der Krankheiten entfernt. Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, dass die sexuelle Orientierung durch Therapie verändert werden könne.“