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Negativer Asylbescheid Der Gang war zu unschwul

js - 16.08.2018 - 07:00 Uhr
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Ein Afghane beantragte Asyl in Österreich. Nun soll er zurück nach Afghanistan, da die Behörden ihn nicht für schwul halten. Die Begründung dafür, baut allein auf Klischees auf.

Der 18-Jährige sei in seinem Heimatland, wegen seiner Homosexualität verfolgt worden, begründete er seinen Antrag. Verfolgung durch den Staat und die Mitmenschen steht in Afghanistan absolut an der Tagesordnung.

Doch der Antrag des jungen Mannes wurde abgelehnt. Die Begründung macht sprachlos. Wie die Wiener Wochenzeitung „Falter“ berichtet, stellen die Behörden seine Homosexualität in Frage: „Weder ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annährend darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, heißt es in dem Bescheid.

Weiter heißt es: „Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten. Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre.“ Doch der Beamte geht noch weiter: „Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?“

Der Afghane gab an, dass er auch nicht homosexuelle Jungs geküsst habe. Daraufhin weiß der Beamte: „Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen.“ Kein Mann lasse sich von einem anderen Mann küssen, wenn er nicht homosexuell sei. „Das ist völlig undenkbar.“

Der Bescheid endet mit dem Satz: „Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten.“

Der junge Mann hat gegen den Bescheid Einspruch eingelegt.

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