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Kritik an Bundesregierung
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Kritik an Bundesregierung Deutscher Ärztetag spricht sich gegen einfache Personenstandsänderung und Pubertätsblocker bei Minderjährigen aus – Trans Verein dgti* widerspricht

ms - 11.05.2024 - 15:00 Uhr
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Beim 128. Deutschen Ärztetag wurde jetzt beschlossen, die deutsche Bundesregierung zu einer Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) aufzufordern. Es dürfe Minderjährigen nicht gestattet werden, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung einen juristischen Geschlechtswechsel vorzunehmen. Zudem sieht die Hauptversammlung der Bundesärztekammer die Vergabe von Pubertätsblockern und Hormonen sehr kritisch, ähnlich wie das zuletzt der Cass-Report in Großbritannien tat

Kein Personenstandwechsel für Minderjährige?

Die Kernkritik richtet sich an die künftige Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren selbstbestimmt einen Personenstandswechsel beim Standesamt vornehmen können – verweigern die Eltern die Zustimmung, erfolgt die Erlaubnis durch das Familiengericht. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren liegt die Entscheidungsgewalt bei den Eltern. Sowohl Jugendliche wie Eltern müssen vor dem Antrag zum Personenstandswechsel garantieren, dass sie generell beraten worden sind – eine verpflichtende Kontrolle entfällt allerdings ähnlich wie alle bisher nötigen psychologischen Gutachten. 

Das SBGG – „logisch unschlüssig“? 

Der Deutsche Ärztetag erklärt dazu: „Aus medizinischer, sexualwissenschaftlicher wie auch aus biologischer Perspektive ist das Geschlecht eines Menschen eine am Körper feststellbare und in den allermeisten Fällen eindeutig zu bestimmende, keineswegs frei verfügbare, sondern unveränderbare Realität. Das Geschlecht ist biologisch binär, der Begriff ist zu trennen von dem der Geschlechtsidentität. In seltenen Fällen weicht die subjektiv empfundene Geschlechtsidentität einer Person von ihrem objektiv gegebenen körperlichen Geschlecht ab. Das Selbstbestimmungsgesetz versucht eine Lösung für die damit verbundene innere Konflikthaftigkeit (Geschlechtsinkongruenz) und ein primärverfahrensrechtliches Problem zu finden, indem er die personenstandsrechtliche Kategorie Geschlecht – logisch unschlüssig - mit dem psychologischen Konstrukt ´Geschlechtsidentität´ gleichsetzt. Daran ist zu kritisieren: die fehlende Differenzierung zwischen subjektivem Zugehörigkeitsgefühl inklusive der daraus abgeleiteten Selbstkategorisierung einer Person und ihrem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht, die Gleichsetzung von geschlechtsbezogenem Identitätsempfinden und personenstandsrechtlicher Zuordnung im amtlichen Geburtsregister, die unzureichend vorgenommene Abgrenzung von Intersexualität/DSD ("Varianten der Geschlechtsentwicklung") zu Transsexualität.“ 

Abschließend hält das Fachgremium der deutschen Ärzte fest: „Das Personenstandsrecht ist aus ärztlich-/psychotherapeutischer und sexualwissenschaftlicher Sicht nicht das richtige Instrument, um die Selbstbestimmung der von Geschlechtsinkongruenz betroffenen Menschen zu gewährleisten, deren egalitäre Behandlung zu befördern und sie vor Diskriminierung im Alltag zu schützen.“ 

Strenge Richtlinien bei Pubertätsblockern

Ebenso spricht sich die Bundesärztekammer sehr eindeutig gegen die Vergabe von Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnden Hormontherapien oder ebensolchen Operationen bei unter 18-Jährigen aus und fordert von der Bundesregierung ein Verbot. Nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen sei eine solche Vergabe noch zu erlauben. 

„Irreversible Eingriffe“ bei Kindern

Der Deutsche Ärztetag hält dazu fest: „Die aktuelle medizinische Evidenzlage besagt klar und eindeutig, pubertätsblockierende Medikamente (PB), gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen (CSH) und auch geschlechtsverändernde Operationen verbessern bei Minderjährigen mit GI/GD nicht die GI-/GD-Symptomatik und auch nicht die psychische Gesundheit. Es handelt sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz für derartige Maßnahmen kein informiertes Einverständnis geben können. Solche Eingriffe beeinflussen auch die menschliche Psyche, gerade bei Minderjährigen in der Entwicklung. Die meisten Minderjährigen, die eine PB- und CSH-Gabe erhalten, wünschen später eine Geschlechtsoperation.“

Pubertätsblocker seien „experimentelle Medizin“  

Und weiter: „Der Einsatz von Interventionen wie die PB- oder CSH-Gabe sind eine Form experimenteller Medizin an Kindern, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen Körper anschließen, wie die Amputation von Brust oder Penis, und die den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und die Verminderung der sexuellen Erlebensfähigkeit bis hin zur Anorgasmie zur Folge haben. Ein Kind oder ein Jugendlicher ist nicht in der Lage, noch vor dem Ende der Pubertät und des körperlichen Reifungsprozesses und bevor die alterstypischen Altersrollenkonflikte oder Körperbildstörungen der Pubertät überwunden sind, selbst - ohne ärztliche Beratung und elterliche Einwilligung - über die Einnahme von PB oder CSH zu entscheiden, insbesondere in Abwesenheit medizinischer Evidenz für deren jeweiligen klaren und nachhaltigen Nutzen in ebendieser Population.“ 

Trans-Verein dgti* widerspricht Fachärzten 

Kritik an dem Beschluss des Deutschen Ärztetages kommt vom Verein der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti*. Der Verband erklärt, dass die Entscheidung des Ärztetages nicht nur „unnötig“ sei, sondern es sich dabei auch um „trans* feindliche Forderungen“ handele, wobei die Ärzte der „Politik rechtskonservativer Regierungen in den USA und Europa“ folgen würden. „Beschlossen wurde eine psychologisch-psychiatrische Zwangsberatung trans* und nicht-binärer Minderjähriger, die wie Erwachsene per se nicht an einer psychischen Störung leiden - für ein Stück Papier.“ 

Und weiter: „Die Gesundheitsversorgung von trans*Jugendlichen steht seit längerer Zeit im Fokus von Trans* feindlichen Akteur*innen  und Medienberichten, die vor allem mit Falschinformationen den Diskurs beeinflussen, um den Zugang von trans*Jugendlichen zur Gesundheitsversorgung zu verhindern. Der Beschlussantrag Ic - 48, der beim Deutschen Ärztetag eingebracht wurde und mehrheitlich beschlossen wurde, reiht sich hier nahtlos ein.“ Nach Aussagen der dgti* gäbe es Erkenntnisse, die eine Verbesserung der psychischen Gesundheit durch die angesprochenen Medikamente belegen würden.  

Bundesärztekammer agiere politisch, nicht medizinisch

Der Verein wirft abschließend den Fachärzten der Bundesärztekammer vor, dass der Beschluss „politisch und nicht medizinisch-wissenschaftlich“ motiviert sei: „Nichtfachliche Ausarbeitungen wie dieser Antrag dienen mit Falschinformationen transfeindlichen Akteuren als Mittel zum Weichklopfen der öffentlichen Meinung und der Beeinflussung der Haltung der Fachwelt im Vorfeld einer im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Sicherung von Gesundheitsleistungen für alle trans*, inter* und nicht-binären Personen.“

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