Klage wegen Penis-Amputation "Inszenierte Vergewaltigung“ mit lebensgefährlichen Folgen
In Österreich steht in dieser Woche ein Mann (39) aus dem Bundesland Kärnten vor Gericht, weil er mitgeholfen haben soll, einem anderen Mann den Penis abzuschneiden. Die Anklage lautet auf „absichtlich schwere Körperverletzung“.
Freiwillige Amputation?
Die Tat selbst wurde von einem anderen Mann begangen, der deswegen bereits in Großbritannien zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden ist. Sein mutmaßlicher Helfer und Mittäter muss sich deswegen nun vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der erste Kontakt erfolgte demnach über spezielle Plattformen im Internet, auf denen der in Deutschland geborene Mann nach Gleichgesinnten suchte.
Der lebensgefährliche Eingriff erfolgte dabei offenbar im Rahmen einer „inszenierten Vergewaltigung“ vor einigen Jahren in Deutschland. Der Betroffene ließ sich dazu freiwillig auf eine schwarze Liege fesseln. Dann erfolgte der Eingriff, die Anklageschrift betont dazu: „Die Tat hatte eine schwere Dauerfolge, nämlich eine Penisamputation zur Folge.“ Die Tat wurde gefilmt, das Videomaterial liegt dem Gericht vor. Das Opfer wurde anschließend mit schweren Verletzungen auf einer Straße zurückgelassen. Ein herbeigerufener Notarzt rettete dem Mann vermutlich das Leben – trotzdem verweigert dieser bis heute jedwede Aussage gegenüber der Polizei.
Angeklagte ist psychisch krank
Der jetzt angeklagte Kärntner soll bei den Vorbereitungen geholfen haben. Zudem muss er sich vor Gericht verantworten, weil bei einer Wohnungsdurchsuchung auch „bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ gefunden wurde und überdies Chats mit „sexualbezogenem Inhalt über Minderjährige“ sichergestellt worden sind. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft leidet der Tatverdächtige unter schwerwiegenden psychischen Störungen.
Sein Anwalt Philipp Tschernitz sagte dazu gegenüber der Kleinen Zeitung: „Er leidet unter einer Störung seiner Geschlechtsidentität und will geschlechtslos sein.“ So habe sich der Mann in der Vergangenheit bereits selbst mehrfach verstümmelt und schließlich eigenhändig sein Geschlechtsteil entfernt. Angedacht wird daher von Seiten der Staatsanwaltschaft neben einer strafrechtlichen Verurteilung die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in eine forensisch-therapeutische Einrichtung. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Ein ähnlicher Fall wurde im letzten Jahr in Thüringen verhandelt, ein 75-Jähriger hatte dabei mehreren Männern auf deren Wunsch hin Körperteile amputiert, darunter Hoden und ein Penis. Der Rentner wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.