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Keine Folgen für Streeck
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Keine Folgen für Streeck Klare Abgrenzung der Regierung zu Fall Jens Spahn

ms - 20.07.2026 - 15:15 Uhr
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Nach dem Rücktritt des bisherigen Unionsfraktionschefs Jens Spahn wegen der Debatte um Leihmutterschaft sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, den Drogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU) infrage zu stellen. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte heute in Berlin, zwischen beiden Fällen gebe es einen wesentlichen Unterschied.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für Konsequenzen gegen Hendrik Streeck.
  • Regierungssprecher Stefan Kornelius grenzt den Fall ausdrücklich von Jens Spahn ab.
  • Streeck habe keine politischen Positionen vertreten, die seiner persönlichen Lebensführung widersprächen.
  • Medienberichten zufolge soll auch Streecks Sohn mithilfe einer Leihmutter in den USA geboren worden sein.
  • Die Nachfolge des zurückgetretenen Unionsfraktionschefs Jens Spahn soll erst in der kommenden Woche geklärt werden. 

Unterschiede zu Streeck 

Kornelius erklärte dabei: „Herr Streeck hat keine politischen Forderungen vertreten, die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen. Das heißt, es gibt bei ihm keine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Und deswegen bitte ich, diese sehr klare Unterscheidung auch zu respektieren.“ Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Virologe Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil hatten Mitte April öffentlich gemacht, Eltern eines Sohnes geworden zu sein. Zu den Umständen der Geburt äußerte sich Streeck bislang nicht. Nach Angaben der Zeitschrift Bunte wurde das Kind im US-Bundesstaat Idaho geboren. Mehrere Medien berichteten übereinstimmend, dass das Kind mithilfe einer Leihmutter ausgetragen worden sein soll.

Debatte um Leihmutterschaft

In den vergangenen Tagen war bereits Jens Spahn über einen vergleichbaren Sachverhalt politisch unter Druck geraten. Der CDU-Politiker hatte gemeinsam mit seinem Ehemann Daniel Funke die Geburt eines Sohnes bekannt gegeben, der mithilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gekommen war. Daraufhin entbrannte eine hitzige Debatte um das Thema Leihmutterschaft und die Glaubwürdigkeit des Unionschefs, der sich zuvor selbst wie auch seine Partei klar dagegen ausgesprochen hatte. Die Kritik richtete sich deshalb vor allem auf den Widerspruch zwischen seinen früheren politischen Positionen und seiner persönlichen Lebensführung. Schlussendlich trat Spahn von seinem Amt auf Wunsch von Bundeskanzler Friedrich Merz zurück, bleibt aber Abgeordneter der CDU im Bundestag. Wer Spahn an der Spitze der Unionsfraktion nachfolgen soll, soll nach Angaben aus Berlin erst in der kommenden Woche entschieden werden. 

Leihmutterschaft ist ethisch und rechtlich umstritten. Befürworter argumentieren, sie ermögliche Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch – darunter unfruchtbaren Paaren, gleichgeschlechtlichen Männerpaaren und alleinstehenden Personen – die Gründung einer Familie. Sie verweisen darauf, dass eine streng regulierte, transparente Leihmutterschaft mit umfassender medizinischer und rechtlicher Absicherung die Rechte aller Beteiligten schützen könne. Kritiker hingegen warnen vor der Gefahr der Kommerzialisierung des weiblichen Körpers und möglicher Ausbeutung von Frauen, insbesondere in wirtschaftlich schwächeren Ländern. Zudem werden Fragen zum Kindeswohl, zu rechtlichen Konflikten um die Elternschaft sowie zu möglichen psychischen Belastungen für die Leihmutter und das Kind angeführt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz verboten; erlaubt ist sie dagegen unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem in einigen Bundesstaaten der USA sowie in weiteren Ländern mit jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen.

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