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Kehrtwende bei Bücherverboten?
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Kehrtwende bei Bücherverboten? LGBTI*-Bücher dürfen aus Bibliotheken nicht entfernt werden!

ms - 03.04.2023 - 15:00 Uhr

Punktsieg für die LGBTI*-Community in Texas – ein Richter hat jetzt verfügt, dass alle verbannten LGBTI*-Bücher binnen von 24 Stunden wieder in den Schulbibliotheken und öffentlichen Büchereien der Region verfügbar sein müssen. Geklagt hatten mehrere Einwohner sowie Büchereimitarbeiter gegen die zuständige Behörde des Bezirks Llano, weil diese insgesamt zwölf unterschiedliche Bücher mit LGBTI*-Themen als „unangemessen“ eingestuft und daraufhin in allen öffentlichen Büchereien entfernen hat lassen.

Einseitige Bücherentfernungen sind diskriminierend

Die Methode greift seit Monaten in vielen Bundesstaaten um sich und ist ein Teil des anhaltenden Kulturkampfes zwischen Demokraten und Republikanern, in dessen Zentrum die LGBTI*-Community steht. Immer wieder wird dabei auch gerne behauptet, dass Sachbücher, kindgerechte Ratgeber oder auch altersgerechte Unterhaltungsromane mit LGBTI*-Charakteren Jugendliche sexualisieren oder homosexuell machen könnten. Richter Robert Pitman schloss sich jetzt indes der Klagebegründung an, demnach mit dem Entfernen der Bücher der 14. Verfassungszusatz und die darin enthaltene Gleichbehandlungsklausel verletzt worden seien.

Pitman ordnete nicht nur an, dass alle Bücher binnen 24 Stunden zurück in den Bibliotheken sein müssen, sondern auch online wie zuvor wieder zur Verfügung gestellt werden sollen. „Obwohl Bibliotheken bei der Auswahl und dem Erwerb von Büchern ein großer Ermessensspielraum eingeräumt wird, verbietet der Verfassungszusatz die Entfernung von Büchern aus Bibliotheken aufgrund von Diskriminierung aufgrund des Blickwinkels oder des Inhalts", so Pitman nach Angaben von CNN.

Entscheidungsgewalt der Eltern

Zudem kritisierte der texanische Richter auch, dass die Bücher nicht nach einer regulären und sachlichen Prüfung entfernt worden seien, sondern einzig aufgrund der Tatsache, weil sich Eltern und Anwohner darüber beschwert hätten. So hatten sich diese explizit aufgrund der „Akzeptanz von LGBTI*-Ansichten“ in den Werken echauffiert und sie als „pornografischen Dreck“ bezeichnet. Diese Machtausübung über eine öffentliche Bibliothek stünde Eltern oder Außenstehenden dabei aber nicht zu. „Und vor allem gibt es keinen Hinweis darauf, dass eines der Bücher bereits vor dem Eingang dieser Beschwerden zur Ausmusterung vorgesehen war; im Gegenteil, viele andere Bücher, die aufgrund der gleichen Faktoren für eine Ausmusterung in Frage kommen, scheinen seit vielen Jahren in den Regalen gestanden zu haben“, so der Richter weiter.

Sieg für LGBTI* und die Demokratie

Die Freude vor Ort innerhalb der LGBTI*-Community ist groß – und die Hoffnung besteht, dass das Urteil auch in anderen Bezirken oder Bundesstaaten Schule machen könnte. Ellen Leonida, eine Anwältin der Kläger, bezeichnete das Urteil des Richters als einen „lauthörbaren Sieg für die Demokratie!“ und meinte zudem: „Die Regierung kann den Bürgern nicht vorschreiben, was sie lesen dürfen und was nicht. Unsere Nation wurde auf dem freien Austausch von Ideen gegründet, und Bücher zu verbieten, mit denen man nicht einverstanden ist, ist ein direkter Angriff auf unsere grundlegendsten Freiheiten!“

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