Haftantritt in Chemnitz Debatte um Geschlechtseintrag rund um Marla-Svenja Liebich
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist aus Tschechien nach Deutschland gebracht worden. Die tschechische Polizei bestätigte heute Vormittag die Auslieferung über die Plattform X. Liebich soll nach Angaben der Behörden in eine Justizvollzugsanstalt im sächsischen Chemnitz gebracht werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Marla-Svenja Liebich wurde aus Tschechien nach Deutschland ausgeliefert.
- Die tschechische Polizei bestätigte die Überstellung.
- Liebich soll in eine Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht werden.
- In Deutschland steht eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren wegen mehrerer Straftaten an.
- Der Fall hatte eine Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst.
Beschwerde Liebichs nicht erfolgreich
Zuvor hatte das Obergericht in Prag eine Beschwerde Liebichs gegen die Auslieferungsentscheidung zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz, des Landesgerichts im westtschechischen Pilsen, das Anfang Juni die Überstellung nach Deutschland angeordnet hatte. Liebich war Anfang April in Tschechien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Gegen die Entscheidung zur Auslieferung legte Liebich Beschwerde ein, die nun vom Prager Gericht abgewiesen wurde.
Haftstrafe wegen Volksverhetzung
Nach der Rückkehr nach Deutschland soll Liebich eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren antreten. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung sowie weiterer Straftaten verurteilt. Zu den genannten Delikten gehören unter anderem üble Nachrede und die Billigung eines Angriffskriegs. Zum vorgesehenen Haftantritt in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen im sächsischen Chemnitz war Liebich im August vergangenen Jahres nicht erschienen. Liebich, der früher unter dem Vornamen Sven bekannt war, galt über Jahrzehnte als bekannte Person innerhalb der rechtsextremen Szene in Deutschland. Ende 2024 änderte Liebich den Geschlechtseintrag, nachdem das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Aufgrund dieser Änderung wäre eine Unterbringung in einer Frauenhaftanstalt vorgesehen gewesen.
Der Fall sorgte in Deutschland für eine öffentliche Debatte über mögliche Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Kritiker diskutierten insbesondere darüber, welche Konsequenzen eine Änderung des Geschlechtseintrags für den Strafvollzug haben kann. Die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr an, das Gesetz überprüfen zu wollen. Drei Bundesländer forderten zuletzt im Juni ebenso Nachbesserungen.