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Auslieferung nach Deutschland

Auslieferung nach Deutschland Neonazi Liebich vor Haftantritt

ms - 07.07.2026 - 12:30 Uhr
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Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich kann von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das Oberlandesgericht in Prag hat die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Überstellung zurückgewiesen, teilte eine Sprecherin des Gerichts heute mit.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Oberlandesgericht in Prag hat Beschwerden von Marla Svenja Liebich gegen die Auslieferung abgelehnt.
  • Liebich soll nach Deutschland überstellt und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden.
  • Die Rechtsextremistin war nach einem Hafturteil zunächst geflohen und im April in Tschechien festgenommen worden.
  • Liebich hatte sich gegen die Auslieferung gewehrt und seine Sicherheit in Deutschland angeführt.
  • Ein weiterer Gang zum tschechischen Verfassungsgericht wäre theoretisch möglich, gilt aber als unwahrscheinlich.

Entscheidung des Gerichts 

Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle bestätigte die Entscheidung gegenüber der Bild Zeitung: „Jetzt organisiert das LKA Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den tschechischen Kollegen Liebichs Überstellung nach Deutschland. Dafür sind zehn Tage Zeit.“ Nach der geplanten Übergabe an der tschechisch-deutschen Grenze soll Liebich der deutschen Justiz übergeben und in die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Chemnitz gebracht werden. Die Entscheidung des tschechischen Gerichts wurde nicht öffentlich getroffen. Eine Begründung lag zunächst nicht vor. Gerichtssprecherin Eliška Duchková erklärte, Liebich müsse zunächst schriftlich über die Entscheidung informiert werden.

Jahrelanger Rechtsstreit beendet

Mit der Entscheidung endet ein Verfahren, das sich über mehrere Monate hingezogen hatte. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann – zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Nach dem Urteil beantragte die Rechtsextremistin eine Änderung des Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich. Kritiker werteten diesen Schritt als Provokation und als Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Am 29. August 2025 hätte Liebich die Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten sollen. Stattdessen entzog sich die Rechtsextremistin dem Haftantritt und floh. Erst im April dieses Jahres wurde Liebich in Tschechien festgenommen. Seitdem befindet sie sich im Gefängnis Pilsen-Bory. Die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt beantragte daraufhin die Auslieferung nach Deutschland. Liebich legte dagegen Einspruch ein.

Sorge vor Unterbringung in Deutschland

Bei einem Gerichtstermin im tschechischen Pilsen Mitte Mai äußerte Marla Svenja Liebich die Befürchtung, in Deutschland in einer Männerhaftanstalt untergebracht zu werden. Die Rechtsextremistin erklärte, sogar um das eigene Leben zu fürchten. Nach einer mehrstündigen Verhandlung war die Entscheidung zunächst vertagt worden. Auch bei diesem Termin erschien Liebich mit rot lackierten Fingernägeln, Lippenstift und einem Oberteil mit Leopardenmuster vor Gericht. Die Beschwerde gegen die Auslieferung wurde nun jedoch abgelehnt. Rein theoretisch könnte Liebich noch das tschechische Verfassungsgericht in Brünn anrufen. Dieser Schritt gilt allerdings als wenig wahrscheinlich.

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