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Gedenken in Berlin Kranzniederlegung am Denkmal der verfolgten Homosexuellen

ms - 28.01.2026 - 09:00 Uhr
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Mit einer Kranzniederlegung am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten wird heute Nachmittag (15 Uhr) nach dem gestrigen internationalen Gedenktag den homosexuellen Opfern gedacht. „Dieser Gedenktag ist mehr als Erinnerung – er ist eine Verpflichtung für die Gegenwart“, so Florian Winkler-Schwarz, Geschäftsführer des LSVD+ Berlin-Brandenburg. 

Die Gedenktafel mit der Inschrift „Totgeschlagen – totgeschwiegen“ mache deutlich, dass „das Leid queerer Menschen lange unsichtbar geblieben“ sei. Wiederholte Schmierereien und Beschädigungen am Denkmal in den vergangenen Jahren zeigten zudem, dass queerfeindliche Aggressionen bis heute fortwirken, so Winkler-Schwarz weiter. 

Warnung vor steigender Gewalt

Der LSVD+ Berlin-Brandenburg warnt dabei vor den steigenden Zahlen von Hasskriminalität und Gewalt gegenüber der Community in Deutschland wie auch in Berlin. „Diese Entwicklung wirkt sich spürbar auf das Sicherheitsgefühl queerer Menschen im öffentlichen Raum aus. Besonders alarmierend ist, dass sich queerfeindliche Gewalt nicht nur gegen Einzelpersonen richtet, sondern zunehmend auch gegen sichtbare Orte queerer Gemeinschaft. So wurden queere Cafés, Bars und Schutzorte in Berlin innerhalb des letzten Jahres mehrfach Ziel von queerfeindlichen Angriffen – von Sachbeschädigungen und Beleidigungen bis hin zu massiven Bedrohungen“, so der Verein weiter. 

Auch Beratungs- und Anti-Gewalt-Einrichtungen seien betroffen ebenso wie beliebte Szenereinrichtungen – erst vor wenigen Tagen wurde der Fetisch-Club der Bösen Buben in Berlin Opfer einer Attacke. „Diese Vorfälle stehen nicht isoliert nebeneinander. Wir erleben eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der rechtsextreme und queerfeindliche Ideologien wieder sichtbarer werden. Das erhöht die Gefahr, dass Hass in Gewalt umschlägt“, so Winkler-Schwarz weiter.

Gemeinsam gegen Hass und Gewalt 

Auch der Bundesverband des LSVD+ betont die steigenden Gefahren für die Community und bekräftigt, dass ein "Nie wieder" gerade heute die Verteidigung einer wehrhaften Demokratie, von geschlechtlicher und sexueller Selbstbestimmung und das Engagement gegen Spaltung und Hass bedeute. Eine Ergänzung des Schutzes für LGBTIQ+-Menschen im Grundgesetz Artikel 3 sei daher nach wie vor nötig. 

Zudem erklärte Alva Träbert aus dem Bundesvorstand: „Erinnerungspolitik ist so gefährdet wie schon lange nicht mehr: in Deutschland verzeichnen wir inzwischen fast täglich einen Angriff auf Gedenk- und Erinnerungsorte. Umso wichtiger ist es, dass alle damals verfolgten und heute weiterhin oft marginalisierten Gruppen gemeinsam sichtbar gegen Ausgrenzung einstehen. Denn wenn Hass, Hetze und Gewalt sich wieder ausbreiten, sind LSBTIQ* und andere oft zuerst betroffen. Unsere Sicherheit und reale Chance auf politische und gesellschaftliche Teilhabe sind ein Gradmesser für Demokratie. Also hört uns zu, wenn wir Alarm schlagen. Wir alle müssen dem demokratiefeindlichen Backlash entgegentreten. Der beste Zeitpunkt dafür ist bereits verstrichen, der nächstbeste Zeitpunkt ist jetzt.“ 

2023 gedachte auch der Bundestag erstmals den queeren Opfern des NS-Regimes. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches noch einmal verschärft – er stellte homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe, oftmals reichte bereits ein Verdacht oder eine „unzüchtige“ Geste als Grund für eine Verurteilung aus. Schätzungen zufolge wurden zwischen 1933 und 1945 rund 100.000 schwule Männer verfolgt, über 50.000 auch vor Gericht verurteilt, viele von ihnen starben in den Konzentrationslagern. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ging für Schwule in Deutschland die Strafverfolgung weiter, rund 50.000 weitere Schwule wurden bis zur Abschaffung des Paragraphen 175 im Jahr 1994 verurteilt. 

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