Gedenken an Opfer der Nazizeit LSVD+ gedenkt der rund 100.000 verfolgten Homosexuellen
Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar will der Verband Queere Vielfalt LSVD+ kommende Woche an die ermordeten und verfolgten Homosexuellen erinnern.
Kranzniederlegung im Tiergarten
Nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag am 28. Januar laden der Landesverein Berlin-Brandenburg sowie der LSVD+-Bundesverband gemeinsam mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas zu einem Gedenken mit Kranzniederlegung am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen ab 15 Uhr im Berliner Tiergarten ein. Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des Verbands Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg und Alva Trabert, Bundesvorstand des LSVD+, werden das Erinnern mit Redebeiträgen begleiten. Am Denkmal können dann auch Blumen und Kränze niedergelegt werden.
Systematische Verfolgung
Während des Nationalsozialismus in Deutschland wurden homosexuelle Männer systematisch verfolgt und diskriminiert. Die Verfolgung beruhte auf den nationalsozialistischen Ideologien von „Rassenhygiene“ und einer strikten Kontrolle über die Sexualität der Bevölkerung. Bereits vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten existierte in Deutschland der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Dieser Paragraph wurde unter der nationalsozialistischen Regierung drastisch verschärft. Homosexuelle Handlungen zwischen Männern wurden nicht nur als Straftat verfolgt, sondern auch in ihrer Definition ausgeweitet, sodass auch „unzüchtige“ Gesten oder Annäherungen bereits strafbar wurden.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurde die Verfolgung homosexueller Menschen systematisch intensiviert. Homosexuelle Männer wurden von der Gestapo und der SA überwacht und häufig inhaftiert. Ab 1935 wurden auch Personen bestraft, die „mit homosexuellen Neigungen“ identifiziert wurden, selbst wenn keine konkreten Taten nachgewiesen werden konnten. Homosexuelle Männer, die verurteilt wurden, wurden häufig in Konzentrationslager deportiert. Schätzungen zufolge wurden zwischen 1933 und 1945 rund 100.000 Männer aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt, über 50.000 auch vor Gericht verurteilt, viele von ihnen starben in den Lagern durch Misshandlungen, Zwangsarbeit, medizinische Experimente oder Erschießungen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden Schwule in Deutschland weiterhin verfolgt, der Paragraph 175 wurde endgültig erst 1994 abgeschafft.