Prozess in Oberbayern Kindesvergewaltigung und Tierpornografie
Vor dem Landgericht Traunstein in Oberbayern ist ein Verfahren gegen eine inzwischen vom Dienst suspendierte trans* Polizistin gestartet. Die Staatsanwaltschaft wirft der 55-jährigen Maja S. eine Reihe schwerer Sexual- und Pornografiedelikte vor. Unter anderem soll sie eine 14-Jährige vergewaltigt und eine große Zahl kinderpornografischer Dateien besessen haben.
Das Wichtigste im Überblick
- Vor dem Landgericht Traunstein hat der Prozess gegen eine vom Dienst suspendierte trans* Polizistin begonnen.
- Der 55-Jährigen werden unter anderem die Vergewaltigung einer 14-Jährigen und der Besitz hunderter kinderpornografischer Dateien vorgeworfen.
- Bei einer Verurteilung sieht eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vor – Voraussetzung ist ein umfassendes Geständnis.
- Wegen schutzwürdiger Interessen wurde die Öffentlichkeit bei der Vernehmung der Angeklagten ausgeschlossen.
- Auf sichergestellten Dateien sollen laut Ermittlern brutale Gewaltszenen mit Kindern zu sehen sein; die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein.
- Die Staatsanwaltschaft erhebt zudem Vorwürfe wegen Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung, Verbreitung und Besitzes pornografischer Inhalte sowie der Herstellung tierpornografischer Inhalte.
- Als schwerster Vorwurf gilt die mutmaßliche Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Toilette eines Fast-Food-Restaurants im August 2025.
- Bestandteil des möglichen Deals ist auch ein Täter-Opfer-Ausgleich. Das jugendliche Opfer soll dabei ein Motorrad und 5.000 Euro erhalten.
- Zudem muss die Angeklagte eine Geldstrafe aus einem früheren Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vollständig begleichen.
- In den sozialen Medien wächst die Welle an Kritik an dem möglichen Deal mit Blick auf die mutmaßlichen Taten der Angeklagten.
Deal setzt Strafrahmen
Bereits zu Beginn des Prozesses verständigten sich Anklage und Verteidigung auf einen sogenannten Deal. Die Angeklagte kam bauchfrei und auf High Heels ins Gericht. Sollte die Angeklagte umfassend gestehen, kann sie demnach bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren rechnen. Bei der Vernehmung der Angeklagten tagte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende Richter begründete dies mit dem Schutz persönlicher Interessen: „Die Lebenssituation der Angeklagten enthält Details über intime Beziehungen und damit schutzwürdige Interessen“. In den sozialen Medien wächst die massive Kritik an einem möglichen Deal stark an – in Anbetracht der Taten, die der Angeklagten vorgeworfen werden.
Sex-Videos mit Kindern und Tieren
Ein Teil der Anklage bezieht sich auf hunderte Dateien, die bei der Angeklagten gefunden worden sein sollen. Nach Angaben der Ermittler enthalten sie brutale Gewaltszenen mit Kindern. Die jüngsten in den Aufnahmen zu sehenden Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen über den Besitz entsprechender Dateien hinaus. Der 55-Jährigen werden demnach auch die Vergewaltigung, der Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung sowie die Verbreitung pornografischer Inhalte zur Last gelegt. Hinzu kommt der Vorwurf, tierpornografische Inhalte hergestellt zu haben. . Nach Darstellung der Anklage soll sie Videos produziert haben, auf denen sie selbst mit mehreren Sexualpartnern und einem Hund zu sehen ist. Insgesamt ist laut Bild-Zeitung von rund 2.000 Kinder- und Tierpornos die Rede. Maja S. ist derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht.
Vergewaltigung auf Restauranttoilette
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf, dass die Angeklagte im August 2025 die damals 14-jährige Tochter einer Freundin während eines gemeinsamen Ausflugs vergewaltigt haben soll. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll sich die Tat auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants ereignet haben. Dem mutmaßlichen Übergriff soll eine pornografische Nachricht über WhatsApp vorausgegangen sein. Diese soll die Angeklagte dem Mädchen von einer Polizeidienststelle aus geschickt haben. Wie die Staatsanwaltschaft die Reaktion der Jugendlichen auf die Nachricht und den anschließenden Vorwurf der Vergewaltigung beschreibt, geht aus der Anklage hervor: „Die Geschädigte war nicht in der Lage hierauf zu reagieren, sondern starrte die Angeschuldigte im Schock an.“ Weiter heißt es dort: „Die Angeschuldigte verließ die Kabine und die Geschädigte sperrte sich am ganzen Körper zitternd und mit Herzklopfen in der Toilette ein.“
Urteil Anfang Oktober
Für das Verfahren sind zunächst vier Verhandlungstage vorgesehen. Nach diesem ursprünglichen Zeitplan könnte das Landgericht am 8. Oktober ein Urteil verkünden. Durch die Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten könnte sich das Verfahren allerdings verkürzen. Eine Rolle spielt dabei auch die Möglichkeit, dem jugendlichen Opfer eine Aussage im Gerichtssaal zu ersparen. Damit der vereinbarte Strafrahmen bei einer Verurteilung gilt, muss die Angeklagte neben einem Geständnis auch einen Täter-Opfer-Ausgleich erfüllen. Vorgesehen ist dabei, dass die Jugendliche ein Motorrad sowie 5.000 Euro erhält.
Zusätzlich muss Maja S. eine Geldstrafe aus einem früheren Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vollständig begleichen. Dieses Urteil stammt offenbar aus dem Juli 2025 und soll einen einschlägigen ähnlich gelagerten Sachverhalt betroffen haben. Dass die Angeklagte nur kurze Zeit nach diesem Urteil erneut straffällig geworden sein soll, bewertet die Staatsanwaltschaft zu ihren Lasten. Sie spricht in diesem Zusammenhang davon, dass die 55-Jährige sehr schnell wieder „rückfällig“ geworden sei. Ob und in welchem Umfang sich die Vorwürfe im weiteren Prozessverlauf bestätigen, hängt von den noch ausstehenden Verfahrensschritten und insbesondere dem Umgang der Angeklagten mit der vereinbarten Verständigung ab.