Überfall nach Online-Chat Schwuler Syrier von zwei Landsmännern ausgeraubt
Vor dem Landgericht Mainz steht im Mittelpunkt eines Prozesses die Frage, was sich am Abend des 13. Januar 2026 im Hartenbergpark tatsächlich ereignet hat. Ein 31-jähriger Syrer, der in Mainz lebt, beschuldigt zwei islamistische Männer ebenso aus Syrien im Alter von 22 und 23 Jahren, ihn mit Messern bedroht, zusammengeschlagen und beraubt zu haben.
Das Wichtigste im Überblick
- Vor dem Landgericht Mainz müssen sich zwei islamistische Männer im Alter von 22 und 23 Jahren wegen eines mutmaßlichen Raubüberfalls verantworten.
- Ein 31-jähriger Syrier aus Mainz wirft ihnen vor, ihn im Januar 2026 im Hartenbergpark mit Messern bedroht, geschlagen und getreten zu haben.
- Nach seiner Darstellung erfolgte der Angriff wegen seiner Homosexualität.
- Die Angeklagten bestreiten diese Version und schildern eine Begegnung, bei der es nach einer aus ihrer Sicht sexuell motivierten Annäherung zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein soll.
- Der 31-Jährige sagt, er habe seit dem Vorfall Angst, leide unter Albträumen und fürchte Vergeltung.
- Auf den Computern der Angeklagten sollen zahlreiche Links zu Islam, Homosexualität und IS-Terror gefunden worden sein.
- Das Verfahren begann unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen.
Raub und Morddrohungen
Nach Darstellung des Opfers war seine sexuelle Orientierung der Auslöser des Angriffs. Vor Gericht schilderte der Mann die Folgen des Erlebnisses. Er habe Angst vor möglichen Racheakten, leide unter Albträumen und traue sich kaum noch allein nach draußen. „Ich hasse mich selbst dafür, wie ich bin. Würde ich nicht auf Männer stehen, hätte ich die Angreifer nie getroffen.“ Nach Angaben des Mannes sollen die beiden Angeklagten ihm erklärt haben, der Islam dulde keine Homosexualität. Zudem hätten sie ihn mit den Worten bedroht: „Du musst sterben, im Islam gibt es solche Männer wie dich nicht.“ Als ein Radfahrer in der Nähe auftauchte, sei ihm schließlich sein Mobiltelefon aus der Hand gerissen worden. In der Handyhülle befanden sich nach seiner Schilderung 300 Euro. Anschließend seien die Angreifer davongelaufen.
Angeklagte schildern andere Begegnung
Die beiden Beschuldigten weisen den Vorwurf eines gezielten homophoben Überfalls zurück. Bereits zum Auftakt des Verfahrens stellten sie die Vorgeschichte anders dar. Nach Aussage des 22-Jährigen hatten er und der 31-jährige Mainzer zuvor über das Internet Kontakt aufgenommen. Der Angeklagte habe damals nach einer Arbeitsmöglichkeit gesucht. Der 22-Jährige habe ihm angeboten, ihn bei der Suche nach Arbeit zu unterstützen. Deshalb seien die beiden Angeklagten gemeinsam nach Mainz gefahren. Der 23 Jahre alte Student sei zunächst im Auto auf einem Parkplatz geblieben. Der 22-Jährige habe sich währenddessen mit dem späteren Zeugen getroffen.
Nach seiner Darstellung entwickelte sich die Begegnung anschließend in eine Richtung, mit der er nicht gerechnet habe. Während eines Spaziergangs soll der 31-jährige Kläger zunächst die Brust des Angeklagten berührt und ihn anschließend gefragt haben, ob er mit ihm schlafen wolle. „Er sagte, ich habe einen schönen Körper und griff mir in den Schritt“, sagte der 22-Jährige vor Gericht. Er habe daraufhin versucht, allein zum Auto zurückzugehen. Der Syrier sei ihm jedoch gefolgt. Schließlich sei die Situation eskaliert. „Da habe ich zugeschlagen.“ Der 23-jährige Student sei daraufhin hinzugekommen und habe versucht, die beiden auseinanderzubringen. Als ein Radfahrer auftauchte, seien die Angeklagten geflohen. Nach ihrer Darstellung nahmen sie dabei weder das Mobiltelefon noch das Geld des 31-Jährigen an sich.
Ermittler stießen auf IS-Bezüge
Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt im Prozess der Fund von Daten auf den Computern der Angeklagten. Dort sollen Ermittler zahlreiche Links entdeckt haben, die sich mit dem Islam, Homosexualität und dem sogenannten Islamischen Staat (IS) beziehungsweise IS-Terror beschäftigten. Ob und welche Bedeutung diese Funde für den konkreten Tatvorwurf haben, muss das Gericht im weiteren Verlauf des Verfahrens klären. Wegen der Sicherheitslage wurde der Prozess unter besonderen Vorkehrungen eröffnet. Bereits zum Auftakt war ein größeres Aufgebot an Wachtmeistern im Einsatz, zudem galten strenge Kontrollen. Auch während der Aussage des 31-jährigen waren zusätzliche Sicherheitskräfte im Sitzungssaal.
Angst vor den Angeklagten
Die Sorge des 31-Jährigen vor einer erneuten Begegnung mit den beiden Angeklagten war auch während seiner Vernehmung spürbar. Weil er Angst hatte, erklärten sich die aus der Untersuchungshaft vorgeführten Männer bereit, sich erneut Handschellen anlegen zu lassen, falls dies den Zeugen beruhigen würde. Das Angebot wurde umgesetzt. Der 31-Jährige hielt während seiner Aussage den Kopf gesenkt und berichtete zunächst davon, wie der Kontakt zu dem 22-Jährigen zustande gekommen war. Eine Rolle spielte dabei der Nachrichtendienst Snapchat. Dort könne man erkennen, wenn andere Nutzer das eigene Profilbild abfotografieren. Der spätere Zeuge sagte dazu: „Ich fragte ihn, weshalb er das macht.“ Nach seinen Angaben war auch die Frage, ob jemand auf Männer stehe, bereits während des Chats zwischen den beiden thematisiert worden.
"Wenn ich ihn umbringe, komme ich ins Paradies“
Nach der Ankunft in Mainz habe der 22-jährige Angeklagte erklärt, er wolle das Auto holen und es näher an der Wohnung des 31-Jährigen abstellen. Dann habe er jedoch angegeben, das Fahrzeug nicht zu finden, und ein Telefonat geführt. Der Zeuge erinnerte sich vor Gericht: „Ich hörte, dass es ein Mann war, mit dem er sprach.“ Anschließend seien die beiden in Richtung Hartenbergpark gegangen. Dabei hätten sie jeweils einen Arm über die Schulter des anderen gelegt. Nach der Darstellung des Zeugen kam es dort schließlich zum Angriff.
Der 22-Jährige soll ein Messer gezogen haben. Nach Angaben des 31-Jährigen habe er zu dem inzwischen hinzugekommenen 23-Jährigen gesagt: „Wenn ich ihn umbringe, komme ich ins Paradies“. Der 23-Jährige habe demnach jedoch davon abgeraten. Die Gefahr, in Deutschland entdeckt und festgenommen zu werden, sei zu groß. Welche Darstellung des Geschehens zutrifft, ist eine zentrale Frage des laufenden Prozesses. Das Landgericht muss dabei sowohl die Aussagen der Beteiligten als auch die weiteren Beweismittel bewerten. Das Verfahren wird fortgesetzt.