Streit um CSD in Görlitz Debatte mit Landratsamt über Kundgebung
Wenige Tage vor dem Christopher Street Day im sächsischen Görlitz beschäftigt die Veranstaltung auch die Justiz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das „Picknick der Vielfalt“ auf dem Obermarkt als Teil einer politischen Versammlung unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.
Das Wichtigste im Überblick
- Zwölf Tage vor dem Christopher Street Day (CSD) in Görlitz gibt es Streit über die rechtliche Einstufung eines zentralen Veranstaltungsteils.
- Das Landratsamt Görlitz erkennt dem „Picknick der Vielfalt“ den Charakter einer grundrechtlich geschützten Versammlung ab.
- Der Demonstrationszug darf nach Angaben des CSD-Veranstalters nur unter zahlreichen Auflagen stattfinden.
- Der Verein CSD Görlitz-Zgorzelec hat deshalb beim Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag eingereicht.
- Der Veranstalter erwartet für den CSD am 26. September bis zu 1.500 Teilnehmer.
- Zum Programm gehören eine Auftaktkundgebung, ein Demonstrationszug durch Görlitz nach Zgorzelec sowie eine Kundgebung auf dem Obermarkt.
- Auf dem Obermarkt sollen unter anderem Politiker, Vertreter von queeren Organisationen sowie von Menschenrechtsorganisationen sprechen.
- Der Fall erinnert an einen ähnlichen Rechtsstreit um den CSD Dresden.
- Der CSD Görlitz-Zgorzelec soll unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens am 26. September stattfinden.
Streit um zentralen Teil des CSD
Nach Angaben des CSD Görlitz-Zgorzelec e.V. erkennt das Landratsamt Görlitz dem Picknick den Versammlungscharakter ab. Zugleich sei der Demonstrationszug mit zahlreichen Auflagen versehen worden. Der Verein hat deshalb zwölf Tage vor dem geplanten Aktionstag jetzt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden gestellt. Der CSD soll am 26. September 2026 stattfinden. In den vergangenen Jahren habe die Veranstaltung in der angemeldeten Form ohne Beanstandungen stattgefunden, erklärt der Verein. Auch in diesem Jahr sei ursprünglich eine einheitliche Versammlung angezeigt worden. Vorgesehen sind eine Auftaktkundgebung auf der Berliner Straße, ein Demonstrationszug durch die Görlitzer Innenstadt und über die Altstadtbrücke ins polnische Zgorzelec sowie anschließend eine stationäre Kundgebung auf dem Obermarkt.
Rund 1.500 Menschen erwartet
Zum Programm des CSD gehört dort traditionell das „Picknick der Vielfalt“. Geplant sind zahlreiche Redebeiträge und Auftritte queerer Künstlerinnen und Künstler. Nach Angaben der Veranstalter werden zwischen 1.200 und 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. Sie wollen mit der Veranstaltung auf die Forderungen der queeren Community aufmerksam machen. Dazu gehören nach Angaben des Vereins die Sichtbarkeit queerer Lebensrealitäten, Gleichberechtigung sowie der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt. Aus Sicht des CSD gehört die Kundgebung auf dem Obermarkt unmittelbar zum politischen Charakter des gesamten Aktionstags. Das Landratsamt bewertet den Verein zufolge dagegen das Picknick als eigenständige und unpolitische Veranstaltung.
Dabei sollen auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft auf der Bühne stehen. Zu den bestätigten Rednerinnen und Rednern gehören unter anderem die stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei Volt Deutschland, Katharina Brinck, die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, sowie Alfonso Pantisano, Ansprechperson für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt des Landes Berlin. Ebenfalls angekündigt sind unter anderem die Bundestagsabgeordnete Katrin Michel (SPD), die Landesvorsitzenden der Partei Die Linke Sachsen und von Bündnis 90/Die Grünen Sachsen, der Vorstand des LSVD+ Sachsen, die Gleichbehandlungsbeauftragte des Oberbürgermeisters von Breslau, Alina Szeptycka, die Vorsitzende von Lambda Polska, Monika Tychy, sowie Patrick Orth, Präsident der European Pride Organizers Association.
CSD-Vorsitzender kritisiert Entscheidung
Wojciech M. Urlich, Vorsitzender des CSD Görlitz-Zgorzelec e.V., kritisiert die Entscheidung der Behörde. Der Verein habe sich über Monate um eine Zusammenarbeit bemüht und Nachfragen beantwortet: „Wir haben monatelang kooperiert, jede Nachfrage beantwortet und am Ende sogar für jede einzelne Person auf der Bühne schriftlich begründet, warum ihr Beitrag politisch ist. Dass die Behörde danach zu dem Ergebnis kommt, unser Programm sei keine Versammlung, ist absurd. Reden, Musik und Infostände sind nicht das Beiwerk unserer Demonstration, sie sind ihr Kern. Queere Sichtbarkeit findet nicht nur während des Umzugs statt.“ Aus seiner Sicht geht es dabei um mehr als die konkrete Veranstaltung auf dem Obermarkt. „Wenn eine Behörde willkürlich entscheidet, welche Form politischen Protests sie anerkennt und welche nicht, greift sie in das Selbstbestimmungsrecht der Veranstalter*innen ein – und genau dieses schützt Art. 8 des Grundgesetzes. Diesen Angriff auf die Versammlungsfreiheit der queeren Menschen in Görlitz nehmen wir nicht hin.“
Für den Veranstalter hat die Entscheidung des Landratsamtes konkrete Folgen. Ohne den Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes wäre das „Picknick der Vielfalt“ nach Angaben des CSD keine grundrechtlich geschützte Kundgebung mehr. Stattdessen würde es sich um eine genehmigungs- und kostenpflichtige Sondernutzung handeln. Damit könnten unter anderem Gebühren für Absperrungen, Sicherheitsmaßnahmen und die Reinigung verbunden sein. Nach Darstellung des Vereins steht deshalb ein wesentlicher Teil des Görlitzer CSD auf dem Spiel.
Streit erinnert an Verfahren in Dresden
Der aktuelle Konflikt weist aus Sicht des CSD Parallelen zu einem Rechtsstreit um den CSD Dresden auf. Dort war es im Frühjahr dieses Jahres ebenfalls um die Frage gegangen, ob eine mehrtägige CSD-Veranstaltung als Versammlung einzustufen ist. Die Landesdirektion Sachsen hatte die Stadt Dresden angewiesen, dem mehrtägigen Straßenfest den Versammlungscharakter zu entziehen. Das Verwaltungsgericht Dresden folgte dieser Auffassung. Wenige Tage später korrigierte das Sächsische Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung. Mit Beschluss vom 2. Juni 2026 stellte das Gericht die CSD-Veranstaltung vorläufig insgesamt unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. Das Oberverwaltungsgericht hob dabei den hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit hervor. Für den CSD Görlitz ist besonders relevant, dass sich das Landratsamt Görlitz nach Angaben des Vereins in seiner Begründung ausdrücklich auf die erstinstanzliche Dresdner Entscheidung beruft. Diese war anschließend vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Der CSD Görlitz-Zgorzelec e.V. will die Entscheidung des Landratsamtes nun im gerichtlichen Eilverfahren überprüfen lassen. Unterstützt wird der Verein dabei vom Gegenrechtsschutz, einem gemeinsamen Rechtshilfeprojekt von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das Projekt hatte bereits den CSD Dresden in dem erfolgreichen Verfahren gegen die Aberkennung des Versammlungscharakters begleitet. Mit dem Antrag will der Verein erreichen, dass auch das „Picknick der Vielfalt“ unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fällt und damit als Bestandteil des politischen Aktionstags stattfinden kann. Unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hält der Veranstalter am geplanten Christopher Street Day fest. Der CSD Görlitz-Zgorzelec soll am 26. September 2026 stattfinden. Der Auftakt ist für 12 Uhr auf der Berliner Straße vorgesehen. Von dort soll der Demonstrationszug durch Görlitz und über die Altstadtbrücke nach Zgorzelec führen.