Fortschritt in Thailand Regierung engagiert sich für Partnerschaftsgesetz
Die thailändische Regierung beschloss am Mittwoch ein Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare, das diesen nahezu dieselben Rechte garantieren soll wie verheirateten Paaren. Ein Unter-Ausschuss soll den Gesetzesentwurf nun entsprechend ausarbeiten, damit darüber abgestimmt werden kann. Beinhalten soll der Gesetzesentwurf laut der Bangkok Post eine Gleichstellung im Erb- und Eigentumsrecht sowie die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare. Günstigere Steuern und Sozialhilfe sollen allerdings verheirateten heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben. Bis zum 17. August kann die thailändische Bevölkerung noch Vorschläge für das kommende Gesetz unterbreiten.
Ratchada Dhnadirek, die Vize-Sprecherin der Regierung, erklärte: Das neue Partnerschaftsgesetz und die Ergänzungen in Zivil- und Handelsgesetzbuch seien fair für alle Menschen. Es seien wichtige Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung in der thailändischen Gesellschaft. Das Gesetz gilt allerdings nur für Cis-Personen – denn in Thailand ist es nach wie vor nicht möglich, das eigene Geschlecht in offiziellen Dokumenten zu ändern. Zum Verpartnern müssen beide Parteien mindestens 17 Jahre alt sein. Ein Partner muss einen thailändischen Pass haben.