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Debatte nach dem Anschlag
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Debatte nach dem Anschlag SPD kündigt Vorstoß zur Grundgesetzänderung für LGBTIQ+ an

ms - 28.07.2026 - 09:30 Uhr
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Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) unternimmt die SPD einen neuen Anlauf, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verankern. Die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf kündigten an, das Thema erneut mit Nachdruck auf die politische Agenda setzen zu wollen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die SPD will nach dem Anschlag auf den Berliner CSD das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern.
  • Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter bereits seit Wochen als islamistische „Hochrisiko-Person“.
  • Das Amtsgericht Tiergarten gerät wegen der Freilassung des späteren Tatverdächtigen im Mai zunehmend unter Druck.
  • CSU-Politiker und Terrorismusexperten kritisieren die damalige Gerichtsentscheidung scharf.
  • Das Berliner Strafgericht verteidigt sein Vorgehen als nicht ungewöhnlich.

SPD betont Schutz queerer Menschen 

In einer gemeinsamen Mitteilung erklärten die drei Sozialdemokraten, ihre Partei wolle das verfassungsrechtliche Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität ergänzen. Ziel sei es, den Schutz queerer Menschen politisch weiter auszubauen. Die SPD hatte sich bereits in der Vergangenheit für eine entsprechende Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes ausgesprochen. Dort heißt es bislang: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Bereits am Vortag hatte auch der Linken-Vorsitzende Luigi Pantisano gefordert, den Schutz des Artikels ausdrücklich auf die sexuelle Identität auszuweiten. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich, seit rund 30 Jahren scheitert das Vorhaben an dieser Hürde. 

Islamistische „Hochrisiko-Person“

Unterdessen wurden weitere Details über den mutmaßlichen Attentäter bekannt. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung war der Abdul Ballout bereits seit mehreren Wochen von den Sicherheitsbehörden als islamistische sogenannte „Hochrisiko-Person“ eingestuft worden. Demnach kam das Bundeskriminalamt mithilfe seines Risiko-Bewertungsinstruments „RADAR-iTE“ zu dieser Einschätzung. Bislang war lediglich bekannt, dass der 21-Jährige als „Gefährder“ geführt wurde. Den Berichten zufolge wurde zudem der Hauseingang des Mannes per Kamera überwacht. Aufzeichnungen sollen zeigen, wie der 21-Jährige am Samstag gegen 21 Uhr das Haus verließ. Rund eine Stunde später soll er nach bisherigen Erkenntnissen den Anschlag verübt haben, bei dem eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt wurden. Der deutsche Staatsbürger mit libanesischem Migrationshintergrund wurde am Sonntag bei einem Polizeieinsatz erschossen.

Scharfe Kritik von Terrorismusexperten

Wegen der Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters steht inzwischen auch das Amtsgericht Tiergarten in der Kritik. Das Gericht hatte den Islamisten im Mai auf freien Fuß gesetzt und eine Vorbewährung ausgesprochen, obwohl er zuvor versucht hatte, sich in Syrien der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. Außerdem war er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits verurteilt worden. Die Entscheidung des Gerichts stößt auf deutliche Kritik. 

Der CSU-Politiker und Vorsitzende der Unionsfraktion, Alexander Hoffmann, forderte eine Überprüfung des Verfahrens. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete die damalige Entscheidung „im Ergebnis auf jeden Fall“ als „Katastrophe“. Den Richtern müsse ihre Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung bewusst sein. Auch der Terrorismusexperte Rolf Tophoven übte scharfe Kritik an der Justiz. Der Mann habe zahlreiche Vorstrafen gehabt und sei radikalisiert gewesen. Für ihn ein Deradikalisierungsprogramm anzuordnen, sei ein „tödlicher Fehler“ gewesen. Das Berliner Strafgericht wies die Vorwürfe zurück. Eine Sprecherin erklärte, das Vorgehen sei nicht ungewöhnlich. 

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