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Fall vor dem Supreme Court
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Fall vor dem Supreme Court Ein Urteil könnte einen landesweiten Präzedenzfall im Streit um LGBTI*-Bücher an Grundschulen schaffen

ms - 20.01.2025 - 16:00 Uhr
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Seit einigen Jahren konzentriert sich der Kulturkampf in den USA immer stärker gerade auch auf die Schulen des Landes – und auf die Schul-Bibliotheken. Immer wieder kam es zu hundertfachen Verboten von Büchern mit LGBTI*-Inhalten, mancherorts wurden Werke mit queeren oder homosexuellen Themen gar öffentlich verbrannt. Nun landete der Streit passend zur Amtseinführung von Donald Trump vor dem Obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court. 

Präzedenzfall für ganz Amerika?

Die neun mehrheitlich konservativen Richter nahmen jetzt den Antrag von Eltern an, die das Recht auf Ablehnung von LGBTI*-Inhalten an Grundschulen fordern. Konkret betrifft der Fall eine Schulbehörde in Montgomery County, Maryland – das Urteil der Richter könnte indes einen Präzedenzfall für die gesamten Vereinigten Staaten von Amerika schaffen. 

Geklagt hatten dabei sowohl muslimische wie auch christliche Eltern. Die Schulbehörde hatte 2022 mehrere Bücher in den Unterrichtsplan aufgenommen, die LGBTI*-Themen behandeln, darunter den Titel „Pride Puppy!“ über einen Welpen, der während einer Parade für die Rechte von Homosexuellen verloren geht. In anderen Büchern werden Geschlechtsumwandlungen und gleichgeschlechtliche Beziehungen thematisiert. 

Besonders ärgerlich für die klagenden Eltern: Zunächst war ihnen noch zugesagt worden, sie könnten ihre Kinder aus dem entsprechenden Unterricht herausnehmen, wenn das besprochene Buch ihren religiösen Werten zuwiderläuft. Diese Möglichkeit nahm die Schulbehörde aber schlussendlich ein Jahr später wieder zurück. 

Muslime und Christen pochen auf Religionsfreiheit

Für die betroffenen muslimischen und christlichen Eltern ist klar, diese Vorgehensweise verstoße gegen das Recht auf Ausübung ihrer religiösen Überzeugungen gemäß dem ersten Zusatzartikel der Verfassung. Die Hauptkläger in diesem Fall sind Tamer Mahmoud und Enas Barakat, zwei muslimische Väter. 

Andere Neben-Kläger sind Mitglieder der katholischen und der ukrainisch-orthodoxen Kirche. Sie klagen nicht gegen den Lehrplan selbst, sondern nur gegen das Fehlen einer Ausnahmeregelung. Ein Bundesrichter sowie das vierte US-Berufungsgericht in Richmond entschieden beide vorab zugunsten der Schulbehörde. Final sollen darüber nun die neun Richter am Supreme Court befinden. 

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