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Dating-Masche in Indien Polizei warnt schwule Männer zu mehr Vorsicht

ms - 19.06.2026 - 14:00 Uhr
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Ein mutmaßlicher Erpressungsfall nach einem Kontakt über eine Dating-App beschäftigt die Polizei im indischen Bundesstaat Gujarat. Der Fall schlägt in diesen Tagen landesweit Wellen, insbesondere aufgrund der brutalen Vorgehensweise der mutmaßlichen Täter. Nach Angaben der Ermittler soll ein 44-jähriger Mann von einer siebenköpfigen Gruppe in eine Falle gelockt, misshandelt und anschließend zur Zahlung von Geld gezwungen worden sein.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein 44-jähriger Mann soll in Indien über eine Dating-App für homosexuelle Männer in eine Falle gelockt worden sein.
  • Nach Angaben der Polizei wurde er von sieben Männern angegriffen, entkleidet und gefilmt.
  • Die Täter sollen umgerechnet rund 315 Euro erpresst haben.
  • Die Verdächtigen drohten dem Opfer laut Ermittlern mit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen.
  • Alle sieben Beschuldigten wurden nach Polizeiangaben festgenommen.

Nach Dating-App-Kontakt attackiert 

Der Mann stammt aus dem Bezirk Surendranagar im Westen Indiens. Nach Polizeiangaben hatte er über die Dating-App „Polo“ Kontakt zu einer Person aufgenommen. Als er zu einem verlassenen Gebäude hinter dem Surendranagar Medical College gekommen sei, hätten dort bereits sieben Männer auf ihn gewartet. Die Gruppe soll den Mann umzingelt und körperlich angegriffen haben. Nach Angaben der Polizei wurde das Opfer zudem gegen seinen Willen entkleidet.

Anschließend sollen die Verdächtigen Fotos und Videos mit sexuellem Inhalt aufgenommen haben. Die Männer hätten den 44-Jährigen danach gezwungen, 31.000 Rupien in bar zu übergeben. Das entspricht umgerechnet etwa 315 Euro. Das durchschnitte Monatsgehalt im Land liegt bei etwa 200 Euro. Gleichzeitig sollen sie ihm gedroht haben, die Aufnahmen in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, falls er nicht zahle oder den Vorfall bei den Behörden melde.

Polizei nimmt sieben Verdächtige fest

Trotz der Drohungen wandte sich das Opfer später an die Polizei und erstattete Anzeige, ein Seltenheit, noch dazu in Indien, wo Homosexualität bis heute vielerorts noch tabuisiert wird. Die Community kämpft bis heute für mehr Rechte, erst seit diesem Jahr gibt es auch die erste offen lesbische Frau im Parlament.  Nach Angaben der Ermittler konnten alle sieben mutmaßlichen Täter mithilfe technischer Überwachungsmaßnahmen und lokaler Erkenntnisse identifiziert und festgenommen werden.

Zudem sei der vollständig erpresste Geldbetrag sichergestellt worden. Einer der Beschuldigten soll den Angaben zufolge bereits in zwei anderen schweren Fällen dieser Art polizeibekannt gewesen sein. Die Behörden sprechen von sogenannten „Honeytrap“-Maschen. Dabei werden Menschen unter falschen Vorwänden zu einem Treffen gelockt, um sie anschließend zu berauben, zu erpressen oder anderweitig auszunutzen. Mindestens 90 Prozent aller Fälle weltweit werden laut der EU-Grundwerteagentur nie angezeigt. 

Weltweit zunehmendes Problem

Menschenrechtsorganisationen, LGBTIQ+-Verbände und Polizeibehörden weisen seit Jahren darauf hin, dass Fälle, bei denen schwule oder bisexuelle Männer über Dating-Apps in Fallen gelockt, ausgeraubt oder erpresst werden, weltweit deutlich zugenommen haben. Entsprechende Vorfälle wurden unter anderem aus Europa, Nordamerika, Australien, Lateinamerika, Afrika und Asien gemeldet. Als besonders problematisch gilt, dass viele Betroffene die Taten aus Scham, Angst vor einem Outing oder aus Sorge vor Diskriminierung nicht bei der Polizei anzeigen. Kriminelle Gruppen nutzen diese Hemmschwelle gezielt aus und gehen häufig davon aus, dass ihre Opfer aus Angst schweigen.

Polizeibehörden empfehlen bei Kontakten über Dating-Apps mehrere Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehört, bei ersten Treffen möglichst öffentliche Orte zu wählen, Freunde oder Bekannte über Zeit und Ort des Treffens zu informieren und den Standort mit Vertrauenspersonen zu teilen. Zudem wird geraten, bei neuen Kontakten vorsichtig mit persönlichen Informationen und intimen Fotos umzugehen. Verdächtige Profile, ungewöhnliche Geldforderungen oder kurzfristige Änderungen des Treffpunkts gelten als Warnsignale. Kommt es dennoch zu einer Straftat, empfehlen Ermittler ausdrücklich, den Vorfall umgehend anzuzeigen. Nur so könnten Täter identifiziert und weitere mögliche Opfer geschützt werden.

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