Bratislava riskiert EU-Klage EU leitet Verfahren gegen Slowakei wegen Adoptionsverbot ein
Die Europäische Kommission hat am Freitag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet, nachdem das Land seine Verfassung geändert und damit die Rechte von LGBTIQ+-Personen weiter eingeschränkt hat. Mit der Neuregelung können fortan nach slowakischem Recht grundsätzlich nur verheiratete heterosexuelle Ehepaare Kinder adoptieren. Der Schritt der Kommission hat weitreichende Bedeutung für das Verhältnis zwischen EU-Recht und nationalen Kompetenzen, insbesondere in Grundrechtsfragen.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Slowakei schränkt seit September Adoptionen auf verheiratete Paare ein – eine Ehe ist dort ausschließlich heterosexuellen Partnern erlaubt.
- Die Verfassungsänderung räumt nationalem Recht explizit Vorrang vor EU-Recht in kulturellen und ethischen Fragen ein.
- Laut EU-Kommission verstößt die Slowakei gegen die Prinzipien des Vorrangs, der Effektivität und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts.
- Bratislava hat zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren.
- Ein solcher Bruch der EU-Grundprinzipien kann ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen.
Vertragsverletzungsverfahren wegen Grundrechten
Die EU-Kommission kritisierte, dass die slowakische Verfassungsänderung fundamentale Prinzipien des Unionsrechts infrage stelle. Nach Ansicht der Kommission darf sich kein Mitgliedstaat in kulturellen oder ethischen Fragen durch nationale Regelungen über das EU-Recht hinwegsetzen, insbesondere wenn Menschenrechte betroffen sind. Die Kommission verweist auf die hohe Bedeutung des Diskriminierungsschutzes und die Verpflichtung aller EU-Staaten, die EU-Grundrechtecharta umzusetzen. Die Slowakei war bereits im Vorfeld der Änderung auf diese Pflichten hingewiesen worden.
Slowakische Regierung stärkt Souveränitätsklausel
Auf Initiative von Regierungschef Robert Fico wurde die slowakische Verfassung so angepasst, dass die Souveränität des Landes in ausgewählten Bereichen wie Familie und Moral Vorrang vor europäischen Vorgaben erhält. Bereits 2014 war unter Fico die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau festgeschrieben worden. Mit der aktuellen Änderung wird eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare oder Einzelpersonen de facto ausgeschlossen. Die slowakische Regierung beruft sich auf den Schutz traditioneller Werte und verweist auf nationale Zuständigkeiten – ein Argument, das regelmäßig bei LGBTIQ+-Rechten in Osteuropa vorgebracht wird.
„Nationale Kompetenzen heben nicht die Pflicht zur Einhaltung von EU-Grundrechten auf“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Kommission.
Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof möglich
In den kommenden zwei Monaten muss die slowakische Regierung zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Reagiert Bratislava nicht oder bleibt die Antwort aus Brüsseler Sicht unzureichend, kann die EU die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Das Gericht hätte dann die Befugnis, die slowakischen Regelungen für unionsrechtswidrig zu erklären und womöglich Maßnahmen gegen die Slowakei einzuleiten. Ähnliche Verfahren laufen bereits gegen andere EU-Staaten wie Ungarn oder Polen, in denen Grundrechte durch nationale Regelungen eingeschränkt werden.
Wichtige Fragen zum Thema
Kann die Slowakei die Adoption durch LGBTIQ+-Personen weiterhin verbieten?
Solange ein EU-Verfahren läuft, bleibt die nationale Regel in Kraft. Der Europäische Gerichtshof könnte sie aber für unionsrechtswidrig erklären.
Was droht, wenn die Slowakei nicht nachbessert?
Der Europäische Gerichtshof kann finanzielle Sanktionen verhängen oder eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung anordnen.
Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gilt als Signal, dass die EU Grundrechtsverletzungen ihrer Mitglieder auch bei kontroversen nationalen Themen nicht duldet. Im Fokus steht nun, ob die slowakische Regierung auf die EU-Anforderungen eingeht oder den Konflikt weiter eskaliert. Das weitere Vorgehen Brüssels und ein mögliches Urteil aus Luxemburg werden maßgeblich für die zukünftige Geltung von Grundrechten innerhalb der Europäischen Union sein.