Attentatsversuch Wien Pride Zweite Chance für verurteilten Schüler – Anklage gegen Brüderpaar läuft weiter
In Österreich wurde jetzt der erste von drei Tatverdächtigen nach den Anschlagsplänen auf die Regenbogenparade in Wien 2023 verurteilt – sechs Monate bedingte Haft lautet das Urteil gegen einen 16-Jährigen aus St. Pölten. Das Verfahren gegen die zwei anderen Angeklagten im Alter von 19 und 22 Jahren wird weiter fortgesetzt.
Anschlagspläne auf Regenbogenparade
Die Richter des Landgerichts St. Pölten sahen es als erwiesen an, dass der minderjährige Schüler an einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen war. Mittels einer Telegram-Gruppe soll der Schüler demnach zusammen mit dem mitangeklagten Brüderpaar mit IS-Mitgliedern in Kontakt gestanden sein und einen Anschlag auf die Vienna Pride 2023 geplant haben. Unmittelbar bevorstehende Anschlagspläne habe es laut der Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Verhaftung noch nicht gegeben. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in Österreich schätzte die Gefahrenlage indes als deutlich dramatischer ein.
Eine zweite Chance für den Schüler
Der jetzt verurteilte Junge hatte damals im Alter von 14 Jahren online erklärt, er wolle sich dem Islamischen Staat (IS) anschließen. Während des Prozesses hatte der Schüler schlussendlich ein „reumütiges Geständnis“ abgelegt. Zudem betonte er, sich vom extremistischen Gedankengut inzwischen zu distanzieren. Der leitende Richter erklärte im Rahmen des Urteilsspruchs: „Sie haben eine zweite Chance bekommen“. Der 16-Jährige bleibt nun unter Aufsicht der Bewährungshilfe und muss zudem an einem De-Radikalisierungs-Programm teilnehmen. Das Urteil der „bedingten Haft“ bedeutet, dass die Freiheitsstrafe aufgeschoben wird. Wenn sich der 16-Jährige in der Probezeit bewährt, muss er die Strafe nicht antreten.
Kein Schuldeingeständnis bei Brüderpaar
Der Prozess gegen die mitangeklagten Brüder läuft indes weiter, beide jungen Männer sind bisher nicht geständig. In den Telegram-Chats hatten sich laut Anklageschrift Beide zu Anschlägen auf die Pride in Wien geäußert, der eine wollte demnach in Tschechien ein Sturmgewehr und ein Messer dafür einkaufen, der andere soll online die Jagd auf Ungläubige gefeiert haben, die man „anstechen“ sollte. Außerdem soll es Bilder und Videos geben, die die beiden jungen Männer mit der „Tauhid“-Geste des IS zeigen – die erhobene rechte Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger. Die Verteidigung der Brüder weißt die Vorwürfe zurück. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.