Änderungen bei Ryanair Fluggesellschaft führt geschlechtsneutrale Anrede Mx ein
Die Fluggesellschaft Ryanair hat ihr Möglichkeiten für die Ticket-Buchung online angepasst und die geschlechtsneutrale, internationale Anrede Mx für Mixter eingeführt. Dem war die Klage einer nicht-binären Person am Berliner Landgericht vorausgegangen. Der Verband Queere Vielfalt LSVD+ begrüßt die außergerichtliche Einigung.
Zweite erfolgreiche Klage
Die Klage war von René_ Rain Hornstein eingereicht worden – Hornstein hatte zuvor bereits erfolgreich die Deutsche Bahn aus dem gleichen Grund verklagt und vor Gericht gewonnen. Im Fall Ryanair hatte Hornstein eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte geltend gemacht, weil Ryanair nur geschlechtsspezifische Ansprachen bei der Online-Buchung angeboten hatte.
Nebst der Einführung von Mx gibt es keine weiteren Informationen über die Vergleichsvereinbarung. Hornstein erklärte: „Heute ist ein guter Tag für nicht-binäre Menschen in Deutschland. Das Angebot von Ryanair zeigt, dass die notwendige technische Änderung, um nicht-binären Personen eine angemessene Registrierung zu ermöglichen, in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand bewerkstelligt werden kann. Auch andere Unternehmen sollten sich in vergleichbaren Situationen hieran ein Beispiel nehmen.“
LSVD+ begrüßt Ende des Verfahrens
Auch der LSVD+ hat zu der Einigung nun Stellung bezogen, Alva Träbert aus dem Bundesvorstand erklärte: „Bereits seit 2013 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag offen zu lassen, 2018 wurde die Option ´divers´ eingeführt. Notwendige Folgeanpassungen, unter anderem im Dienstleistungsbereich, lassen oft bis heute auf sich warten. Nicht-binäre Menschen müssen unzutreffende Angaben machen, um alltäglichen Geschäften nachgehen zu können. Das verletzt ihr Persönlichkeitsrecht. Die außergerichtliche Einigung ist ein großer Erfolg für die trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Community, zu dem wir als LSVD+ herzlich gratulieren. Es ist bedauerlich, dass solche überfälligen Anpassungen oft erst durch einen Rechtsstreit erfolgen, der die klagende Person Ressourcen und Kraft kostet. Wir fordern alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen auf, ihre Anrede- und Geschlechtsoptionen endlich den verfassungsrechtlichen Standards und der gelebten gesellschaftlichen Realität anzupassen.“
Insgesamt zog sich der Prozess über drei Jahre hin. Hornstein wurde vor Gericht vertreten durch Anwältin Friederike Boll, die abschließend betonte: „Nicht-binäre Personen müssen sich nun bei Ryanair nicht mehr durch fehlende Auswahloptionen beim Ticket-Kauf zur Lüge und Verleugnung über ihr Geschlecht zwingen lassen.“