Klage gegen Ryanair Streitfall über fehlende Anrede-Möglichkeiten bei der Ticketbuchung
Eine nicht-binäre Person hat jetzt die Berliner Fluggesellschaft Ryanair verklagt. Klagegrund: Auf dem Internetportal des Unternehmens fehlt die geschlechtsneutrale Ansprache.
Fehlende Ansprache für diverse Menschen
Online lässt sich so bei der Ticketbuchung als Anrede laut dem Tagesspiegel nur „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ festlegen, allerdings keine Ansprache als diverser Mensch. Die nicht-binäre Person fühlte sich von dieser Auswahl bei der geplanten Reise von Berlin nach Gran Canaria im Oktober 2021 diskriminiert und fordert nun nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro von der Fluggesellschaft sowie Änderungen bei der Ticketbuchung. Nach Angaben des Bundesverbandes Trans* soll der Fall bereits am morgigen Mittwoch vor dem Berliner Landgericht II verhandelt werden. Ryanair selbst wollte es offenbar auf den Prozess ankommen lassen, eine außergerichtliche Einigung hat die Fluggesellschaft laut dem Bundesverband vorab abgelehnt.
Klage gegen die Deutsche Bahn
In einem ähnlich gelagerten Fall obsiegte im letzten Jahr eine nicht-binäre Person, die die Deutsche Bahn aufgrund einer fehlenden geschlechtsneutralen Anrede bei Ticketbuchungen verklagt hatte. Im Jahr 2022 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main der klagenden Person recht gegeben. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof seitens der Deutschen Bahn wurde schlussendlich im August 2024 zurückgewiesen. Die DB musste der nicht-binären Person daraufhin 1.000 Euro Schadensersatz zahlen und hat inzwischen geschlechtsneutrale Anreden bei Online-Buchungen eingeführt.