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Richtig vererben
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Richtig vererben Was sollten schwule Männer besonders bedenken?

Redaktion - 04.01.2025 - 12:00 Uhr

Sich mit dem eigenen Testament zu befassen, ist bestimmt nicht der aller schönste Zeitvertreib, aber der Gedanke, den liebsten Menschen etwas zu hinterlassen ist durchaus schön: Das Erbe umfasst dabei nicht nur finanzielle, sondern auch freundschaftliche und familiäre Aspekte, so dass wir Euch im Folgenden die besten Tipps und Tricks rund ums richtige Vererben vorstellen wollen.

Alles rund ums Testament

Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament lautet so: Das Vermögen geht nur an Erben, die derselben Ordnung angehören, also beispielsweise die eigenen Kinder. Gibt es einen Erben erster Ordnung, gehen die Erben der zweiten und dritten Ordnung leer aus. Neben den Verwandten erbt immer der Ehepartner des Verstorbenen. Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Der Verfasser legt fest, wer das Erbe antreten soll (im Rechtsdeutsch: "Erbeinsetzung"). Erben mehrere Personen, sollte das Vermögen nach Quoten aufgeteilt werden. 

Wer ein Testament schreibt, kann außerdem einzelne Dinge bestimmten Personen hinterlassen, zum Beispiel ein Auto, Schmuck oder Geld. Dabei handelt es sich juristisch nicht um ein Erbe, sondern um ein Vermächtnis. Die Erben müssen die vermachten Gegenstände herausgeben. Man kann in seinem Testament zwar frei verfügen, wer erbt, allerdings gibt es gewisse Einschränkungen: So kann zum Beispiel den Kindern der Pflichtteil nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen entzogen werden. Wenn kein Testament vorliegt, erben bei verheirateten, kinderlosen Paaren auch immer auch die Eltern des Erblassers mit, bilden also mit dem überlebenden Ehegatten eine Erbengemeinschaft. Wenn die Eltern nicht mehr leben, rücken die Geschwister nach. 

Übrigens: Ein Testament muss handschriftlich verfasst sein, es sollte die Überschrift "Testament" oder "Mein Letzter Wille" auf der ersten Seite haben, sind Immobilien Teil des Testaments ist der Gang zu einem Notar ratsam. Weitere detaillierte Tipps zum Verfassen findet ihr übrigens in der Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesministeriums für Justiz.

Alles rund um Immobilien

Wer eine Wohnung oder rein Haus zu vererben hat, sollte sich die Frage stellen: vererben oder (zu Lebzeiten) verschenken? Für das Vererben spricht: Auf den Erbfall sollte in jedem Fall gewartet werden, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt oder die Erbin beziehungsweise der Erbe noch minderjährig ist. Denn bei minderjährigen Erben würde über eine künftige Veräußerung oder Belastung das Familiengericht mitentscheiden. Wenn das Eigenheim bei Berufsunfähigkeit oder im Alter zur Versorgung benötigt wird, sollte ebenfalls das Vererben dem Verschenken vorgezogen werden. 

Aber auch Verschenken kann eine sinnvolle Option sein: Gerade bei größerem Vermögen ist es oft ratsam, die Immobilie schon zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben. Das kann zu einer ziemlich großen Steuerersparnis führen, vor allem, wenn man dabei eine Generation überspringt – also die Immobilie direkt an ein Enkelkind weitergibt. Ein weiterer Vorteil einer Schenkung besteht zudem darin, dass sich die bestehenden Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen lassen. Grundsätzlich gilt hier aber: Geschenkt ist geschenkt. Man sollte deshalb die eigenen vier Wände nur dann zu Lebzeiten übertragen, wenn die Familien-, Beziehungs,- und Vermögensverhältnisse gefestigt sind. Ansonsten besteht noch die Möglichkeiten einen Nießbrauch in der Schenkungsurkunde festzulegen, das heißt man kann im eigenen Zuhause so lange wohnen bleiben, wie man möchte oder kann.

Alles rund um Steuern und Freibeträge

Grundsätzlich gilt: Freibeträge mindern die Steuerlast. Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher die Freibeträge und desto geringer die Steuer. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten für Eheleute und Kinder deshalb großzügige Freibeträge – für Eheleute 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Erst oberhalb dieser Grenzen fällt Erbschaftsteuer an. Beim Thema Lebensversicherung gilt die Regel, dass der Bezugsberechtigte aus der Police das Geld erhält. In drei Steuerklassen reicht die Erbschaftsteuer von 7 bis 50 Prozent – abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zu Erblasser oder Erblasserin – siehe Tabelle:

Fazit

Wenn man sich also rechtzeitig und gewissenhaft um seinen Nachlass kümmert, kann man seinen Nachkommen und Liebsten das Erben erleichtern. Zudem schafft man die nötige Klarheit sowie Rechtssicherheit, dass das Vermögen dort ankommt, wo es auch ankommen soll. Mit der richtigen Strategie und kompetenter Beratung lässt sich das Vererben also optimal planen – und die Steuerlast für die Begünstigten reduzieren. Ein Erbe zu erhalten ist zudem ein großes Privileg und erfordert für alle Beteiligten Verantwortung – tragt diese also bereits rechtzeitig und bewusst.

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