Ende der Homo-Heilungen Mehrjährige Haftstrafen für Anbieter von Konversionstherapien in Belgien beschlossen
Wie Ende letzten Jahres bereits angekündigt, hat das belgische Parlament jetzt final das Verbot von Konversionstherapien beschlossen. Das neue Gesetz verbietet dabei „Therapien“ auf der Grundlage der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität sowie des sogenannten Geschlechtsausdrucks – die Richtlinien gelten sowohl für Minderjährige wie auch Erwachsene. Damit geht Belgien einen deutlichen Schritt weiter als beispielsweise Deutschland, hier sind Konversionstherapien im Wesentlichen nur bei Minderjährigen illegal.
Verbot greift jetzt in acht europäischen Ländern
Belgien ist damit das achte Land in Europa, das solche unseriösen Heilungsangebote zumeist von Homosexualität verbietet – die Bandbreite der Methoden reicht dabei von Gebeten über illegale Medikamentenvergaben und Hypnosen bis hin zu Elektroschocktherapien. Psychiatrie- und Menschenrechtsgruppen, darunter die World Psychiatric Association, haben die Konversionstherapie klar als unwirksam und zutiefst schädlich diskreditiert und sie mit Depressionen, Angstzuständen, Drogenmissbrauch, Obdachlosigkeit und Selbstmord in Verbindung gebracht.
In den meisten Fällen werden solche Angebote bis heute im Umfeld von christlichen Einrichtungen durchgeführt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärte zuletzt im Juni dieses Jahres, dass in Deutschland Konversionstherapien auch drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Schutzgesetzes immer noch ein Thema sind – rund jedem dritten Homosexuellen wird bis heute vorgeschlagen, seine sexuelle Orientierung zu ändern oder zu unterdrücken.
Hohe Haftstrafen für Therapie-Anbieter
Belgien will ähnlich wie zuletzt Island auch mit klaren Strafvorgaben dafür sorgen, dass Konversionstherapien im Land bald allumfassend der Vergangenheit angehören. Menschen, die künftig solche umgangssprachlichen Homo-Heilungen anbieten, könnten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis belegt werden. Medizinischen und psychiatrischen Fachkräften, die sich dieser pseudowissenschaftlichen Praxis schuldig gemacht haben, kann die Berufszulassung für bis zu fünf Jahre entzogen werden. Darüber hinaus wird auch die Werbung oder Förderung von Konversionstherapien als illegal angesehen.
Lasst uns sein, wer wir wollen
Sarah Schlitz, die belgische Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Diversität, erklärte dazu: „Die Bekehrungspraktiken, die LGBTQIA+ zugefügt werden, sind endlich verboten, ein weiterer Schritt in Richtung eines integrativen Belgiens. Belgien erkennt das Leiden der Opfer an und verkündet: Lasst uns sein, wer wir wollen und lieben, wen wir lieben, niemand kann das ändern“.
Deutschland bleibt in der Konsequenz zurück
Auch das Centre Permanent pour la Citoyenneté et la Participation (CPCP), ein Fachzentrum, das kürzlich einen ausführlichen Bericht über belgische Opfer der Konversionstherapie veröffentlicht hatte, zeigte sich erfreut darüber, dass Konversionstherapien auch dann künftig illegal sind, selbst wenn die betroffene Person vermeintlich zustimmt – ein direkter Unterschied zum Gesetz in Deutschland.
CPCP erklärte dazu weiter: „Dies war ein wesentlicher Punkt in unserer Studie. In der Tat gibt es bei diesen Konversionsprozessen oft ein Muster von Einfluss: einen religiösen, familiären oder gemeinschaftlichen Einfluss. Umso schwieriger und fragwürdiger wird es, den Begriff der Zustimmung bei diesen Konversionsprozessen zu diskutieren.“