Kritik an Selbstbestimmung Verunsicherung in der Bevölkerung müsse laut Volker Beck ernstgenommen werden!
Der Grünen-Politiker und jahrelange Vorkämpfer für die Rechte von Homosexuellen bis hin zur Ehe für alle, Volker Beck, hat jetzt gegenüber dem Tagesspiegel Kritik am Vorgehen der Ampel-Koalition in puncto Selbstbestimmungsgesetz geäußert. Er sagt: „Wir müssen aufpassen, dass wir die Gesellschaft mitnehmen. Mit dem Kopf durch die Wand lässt sich Respekt für Trans* nicht durchsetzen. Ich rate allen, die für Trans-Rechte streiten, zu mehr Geschmeidigkeit in der Strategie.“
Kritik von Befürwortern und Gegnern
In dieser Woche endete die Möglichkeit, offizielle Statements bezüglich des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes einzubringen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem die Möglichkeit des juristischen Geschlechtswechsels ab dem 14. Lebensjahr (mit Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichts) vor.
Alle psychologischen Gutachten sollen entfallen, dafür soll es eine dreimonatige Bedenkzeit geben, bevor der Personenstandswechsel auf dem Amt vollzogen werden kann. In puncto Schutzräume für Frauen hebt der Gesetzentwurf im Bedarfsfall das Hausrecht von Betreibern hervor – das wiederum könnte aber gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstoßen. Kritik am aktuellen Gesetzestext kommt derzeit sowohl von Befürwortern wie Gegnern des Vorhabens.
Beck kritisiert Vorgehen beim Offenbarungsverbot
Beck kritisiert dabei auch, beim Offenbarungsverbot vorschnell zu handeln – Menschen, die Trans-Menschen mit dem alten Vornamen benennen oder diesen veröffentlichen (Deadnaming), können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden – Ausnahmen sind nahe Angehörige. Dies wiederum ist dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann ein Dorn im Auge, er drängt darauf, die Bußgeldregelungen noch einmal zu verschärfen.
Kollege Beck dazu gegenüber dem Tagesspiegel: „Bei den Ausnahmen vom Offenbarungsverbot etwa für Ehepartner rate ich dazu, in Ruhe einen Schritt nach dem anderen zu gehen. Wenn ein früherer Ehepartner eine Transperson gegen deren Willen outet, ist es nicht das richtige Mittel, dass das Ordnungsamt mit einem Strafzettel anrückt.“ Es sei viel Verunsicherung in der Gesellschaft entstanden, darauf müsse man zudem reagieren. „Das ist im Interesse aller, für die dieses Gesetz gemacht wird.“ So regt Beck abschließend auch an, eine Evaluierungspflicht in das Gesetz aufzunehmen und nach vier Jahren auszuwerten, was das Gesetz gebracht habe und wie es verbessert werden könne.