Hass in Kenia Amnesty International schlägt Alarm aufgrund der Gewalteskalation
Hassverbrechen, Gewalt, Vergewaltigungen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen sind für Homosexuelle sowie LGBTI*-Flüchtlinge in Kenia an der Tagesordnung. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International schlägt jetzt Alarm und hat zusammen mit der kenianischen NGO "National Gay and Lesbian Human Rights Commission" (NGLHRC) die Angriffe in einem gemeinsamen Bericht dokumentiert, der auf insgesamt 41 Interviews beruht.
Diskriminierung auch seitens der Regierung
Besonders dramatisch zeichnet sich dabei die Lage in Flüchtlingslagern ab, beispielsweise in Kakuma im Nordwesten Kenias – die Einrichtung dort beherbergt aktuell rund 200.000 Menschen, darunter laut Amnesty auch mehrere hundert Homosexuelle. Im Bericht werden extreme Formen von Diskriminierung und Gewalt festgehalten, der die Betroffenen sowohl aufgrund ihres Status´ als auch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung schutzlos ausgeliefert sind. „Trotz der kenianischen Verfassung, die das Leben und die Würde aller Menschen schützt, werden LGBTI*-Geflüchtete von kenianischen Regierungsbeamten, Polizisten und anderen Personen diskriminiert und sind meist mehrfach homo- und transfeindlichen Übergriffen ausgesetzt. Ihre Asylanträge werden schleppend bearbeitet, sie werden schikaniert, gewaltsam angegriffen, bedroht und eingeschüchtert. Die Täter bleiben meist straflos“, so die Menschenrechtsorganisation weiter.
Stimmung gegen Homosexuelle wird immer mehr angeheizt!
Explizit davon betroffen sind gerade auch Flüchtlinge aus Uganda, wo höchstwahrscheinlich sehr zeitnah ein neues Gesetz in Kraft treten dürfte, das die Todesstrafe für Homosexualität vorsieht. Der Bericht dokumentiert so als Beispiel den Fall eines 22-jährigen ugandischen schwulen Flüchtlings, der in der Unterkunft in Kenia mit einer Benzinbombe attackiert und aufgrund von Verbrennungen an über fünfzig Prozent seines Körpers einen Monat später verstorben war.
Mariel Reiss, Kenia-Expertin bei Amnesty International in Deutschland, dazu: „Die Hassverbrechen stehen exemplarisch für die Diskriminierung, die LGBTI* in ganz Kenia und seinen Nachbarländern erfahren. Die Verabschiedung des Anti-Homosexualitätsgesetzes in Uganda, das für 'schwerwiegende Homosexualität' die Todesstrafe vorsieht, hat die politische und gesellschaftliche Stimmung gegen LGBTI* in Uganda und Kenia drastisch angeheizt und zu großer Angst bei LGBTI* geführt. Das nun im kenianischen Parlament vorliegende Gesetz zum Schutz der Familie würde LGBTI* in Kenia weiter kriminalisieren und den Flüchtlingsstatus für LGBTI*-Schutzsuchende in Kenia abschaffen. Das wäre ein fatales Signal und birgt das Risiko, als Legitimation für Hassverbrechen gegen LGBTI* verstanden zu werden.“
Amnesty International und NGLHRC fordern die kenianische Regierung auf, dringend für die physische und psychische Sicherheit aller LGBTI*-Flüchtlingen zu sorgen. Mit Blick Richtung Deutschland fordert die Menschenrechtsorganisation zudem, den Flüchtlingen zeitnah zu helfen und außerdem sichere und legale Fluchtwege zu schaffen.
Kenia will neues Anti-Homosexuellen-Gesetz verabschieden
In 32 der 54 Länder Afrikas sind gleichgeschlechtliche Beziehungen noch immer gesetzeswidrig und können unter anderem mit dem Tod oder langen Haftstrafen geahndet werden. Auch in Kenia können gleichgeschlechtliche Handlungen nach Gesetzen, die aus der Kolonialzeit stammen, mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Kenia ist allerdings auch das einzige Land in Ostafrika, das Personen Asyl gewährt, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Schutz suchen.
Nach der Entscheidung des Obersten kenianischen Gerichtshofes im Februar 2022, wonach LGBTI*-Organisationen sich als NGO-Verbände registrieren dürfen, kam es in Kenia zu Übergriffen und Hassreden. Im April 2023 wurde im kenianischen Parlament deswegen ein Gesetzentwurf zum Schutz der Familie vorgelegt. Dieser sieht vor, gleichgeschlechtliche Beziehungen weiter zu kriminalisieren, die Erbringung von Dienstleistungen für LGBTI* zu verbieten und LGBTI*-Flüchtlingen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung das Asyl zu verweigern oder sie auszuweisen.