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EU-Klage gegen Ungarn
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EU-Klage gegen Ungarn Historische Entscheidung zugunsten der LGBTI*-Community!

ms - 22.03.2023 - 09:53 Uhr
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Es ist ein eindeutiges und starkes Signal: Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern dafür gestimmt, dass sich das Parlament dem Verfahren der EU-Kommission gegen Ungarn aufgrund des sogenannten Anti-Homosexuellen-Gesetzes anschließt.

Historische Entscheidung des EU-Parlaments

Die LGBTI-Intergroup, eine parteiübergreifende Gruppe von 157 EU-Abgeordneten des Europaparlaments, die sich für LGBTI*-Rechte einsetzen, erklärte dazu: „Mit überwältigender Mehrheit wurde dafür gestimmt, dass das Parlament der EU-Klage gegen Ungarn beitritt. Dies ist ein klares Zeichen zur Unterstützung der EU-Kommission und für die Verteidigung des EU-Rechts und unserer Werte.“

Hoch erfreut zeigt sich auch Rémy Bonny von Forbidden Colours, eine der drei LGBTI*-Organisationen, die das Verfahren maßgeblich mit angeschoben hatten: „Das Gremium, das demokratisch 500 Millionen EU-Bürger vertritt, hat mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt, Orbans vom Kreml inspirierte Gesetzgebung zu stoppen, die unsere Gemeinschaften zum Sündenbock macht. Das ist historisch! Es ist das erste Mal, dass sich das EP einer Klage gegen eine Menschenrechtsverletzung in einem Mitgliedsstaat anschließt!“

Wegweisende Entscheidung für EU-Werte

Wie die Abgeordneten mitteilten, wurde die Abstimmung mit 18 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen angenommen. Der französische liberale Europaabgeordnete Pierre Karleskind, Mitglied des Ausschusses, der den Vorschlag initiiert hatte, bezeichnete die Entscheidung als „wegweisend“ und erklärte zudem, dass dies eine klare Botschaft an die nationalen Staats- und Regierungschefs aussenden würde: „Wenn ihr die Werte angreift, wird euch das Europäische Parlament im Weg stehen!“

Auch John Morijn, Professor für Recht und Politik an der Universität Groningen, betonte gegenüber dem EU-Observer die Besonderheit dieser Abstimmung: „Es ist äußerst selten, dass das Europäische Parlament in einen Fall eingreift, an dem es nicht direkt beteiligt ist. Es ist eine politische Entscheidung, eine andere Linie einzuschlagen und die EU-Kommission und eine Reihe von Mitgliedsstaaten in diesem Fall zu unterstützen, um die Bedeutung dieses Falles hervorzuheben.“  Zudem betonte Morijn, dass es auch das erste Mal sei, dass die Kommission einen Fall auf der Grundlage der in Artikel 2 des EU-Vertrages verankerten Werte einbringe, da das Gesetz die „Grundlagen einer Union der Toleranz und Gleichheit berührt.“ Die Gerichtsanhörung wird voraussichtlich dann in der zweiten Jahreshälfte 2023 stattfinden, ein Urteil vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wird für nächstes Jahr erwartet.  

Deutschlands peinliches Schweigen

Inzwischen haben sich mehrere Länder als sogenannte Streithelfer dem Verfahren gegen Ungarn angeschlossen, darunter Irland, Portugal, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und zuletzt diese Woche Österreich. Deutschland schweigt dazu bisher eisern, was Rene Mertens vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland in dieser Woche zu der Frage online bewegte: „Warum schließt sich Deutschland nicht dem Verfahren gegen Ungarn an und spricht sich gegen die LSBTIQ-feindliche Politik von Viktor Orbán aus?“ Am kommenden Montag läuft die sechswöchige Frist zur Beteiligung an der Klage aus. Die Hinhalte-Taktik der Bundesregierung ist aus mehrfacher Sicht seltsam bis peinlich, denn zum einen hat sich die Ampel-Koalition mehr Einsatz für LGBTI*-Rechte auf die Fahnen geschrieben, zum anderen gehörte Deutschland 2021 zu jenen rund 20 EU-Ländern, die das Gesetz scharf offiziell verurteilt hatten – allerdings rein verbal, ohne dass dies inhaltliche Konsequenzen bedeutet hätte. Auf Rückfrage von SCHWULISSIMO befinden sich die zuständigen Ministerien noch immer in der Abstimmungsphase. Nach Angaben des Magazins Politico Europe aus Brüssel habe Bundeskanzler Olaf Scholz Bedenken, er könne nach dem Denkschema von Orbán als „woke“ abgestempelt werden. Bonny von Forbidden Colours kommentiert dies mit den Worten: „Er tappt buchstäblich in Putins und Orbans Falle. Dies ist eine Schande für Deutschlands Führungsrolle in der EU.“

Homosexualität soll totgeschwiegen werden

Das sogenannte Anti-Homosexuellen-Gesetz in Ungarn wurde 2021 verabschiedet und verbietet homosexuelle Inhalte jedweder Art an Schulen und in den Medien, die sich an Menschen unter 18 Jahren richten oder diese erreichen könnten. De facto kommt dies einem kompletten Sprechverbot über Homosexualität gleich – ähnliche Gesetze gibt es seit 2013 in Russland. Auch im sachlichen Kontext, beispielsweise beim Sexualkundeunterricht, ist das Thema tabu. Die rechtspopulistische Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán argumentierte, mit diesem Gesetz Kinder vor Pädophilen schützen zu wollen. Ungarn hatte auch in einem Referendum um die Zustimmung der Bürger gebeten – die Mehrheit der Menschen in Ungarn lehnten dies allerdings ab und zeigten ihre Abneigung durch eine vorab abgesprochene, zu geringe Wahlbeteiligung.

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