Wegen schwulem Gambier Menschenrechtshof kritisiert Schweizer Abschiebungsvorhaben
Unter dem ehemaligen Präsidenten Yahya Jammeh hatten es Homosexuelle in Gambia besonders schwer. Seit 2017 hat das Land eine demokratisch gewählte Regierung. Doch Homosexualität ist noch immer illegal. Jetzt entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Schweiz einen schwulen Gambier nicht abschieben dürfe: Man habe sich nicht genug Gedanken über die Risiken gemacht, denen der Mann ausgesetzt wäre.
2018 hatte das Schweizer Bundesgericht erwogen, dass das familiäre Netzwerk des Mannes ausreiche, um ihn vor Verfolgung zu schützen und dass die Situation für Homosexuelle in Gambia sich verbessert habe. Das sahen die Europa-Richter anders: Die Schweiz hätte sicherstellen müssen, dass die lokalen Behörden „willens und in der Lage“ seien, den Mann vor möglichen Misshandlungen zu schützen. Laut Swissinfo weigern sich die gambischen Behörden momentan allerdings, LGBTI* zu schützen.
Der Gambier wohnt seit 2008 in der Schweiz. Der Asylantrag des damals 34-Jährigen wurde abgelehnt, weil man ihm nicht glaubte, dass er in seiner Heimat misshandelt wurde.